-
Zahl der Toten nach Sturzflut im Himalaya steigt weiter - mehr als 2400 Vermisste
-
Norwegen trauert um Harald V. - Haakon ist neuer König
-
Wieder ein Münchner: Upamecano schießt erstes Tor der Saison
-
Klopp plant offenbar mit VfB-Stürmer Pejcinovic
-
Ukrainischer Ex-Minister Fedorow wird Berater für militärische Innovationen in Italien
-
5:3 nach 0:2: Herthas Traumstart geht weiter
-
Trump kündigt neue Weltraum-Akademie an und zeichnet Artemis-2-Crew aus
-
Polens Regierung kritisiert hohe Kosten durch Vetos des Präsidenten
-
Eckhard Sauren analysiert Favoriten der Großen Woche in Iffezheim
-
Israel meldet Tötung von drei militanten Kämpfern im Westjordanland
-
Konvoi bringt Sarg von Norwegens König Harald V. zum Palast
-
Warsh signalisiert Zinserhöhung bei anhaltender US-Inflation
-
Zahl der Toten und Vermissten nach Sturzflut im Himalaya steigt weiter
-
Uli Hoeneß vergleicht Michael Olise mit Arjen Robben
-
Hundemaxx München: Premium-Einkaufserlebnis auf 3.000 Quadratmetern
-
Hackergruppe erpresst Berlin nach Datenklau - offenbar Millionenforderung
-
Vuelta: Trauernde Norweger mit Doppelsieg
-
Kaum Perspektiven für Andrich: "Kein neuer Stand"
-
Norwegen trauert um langjährigen Monarchen Harald V. - Sohn Haakon ist neuer König
-
"Marsch auf Washington": Hunderte demonstrieren gegen Wahlrechtseinschränkungen durch Trump
-
Ostsee-Anrainer vereinbaren gemeinsame Task Force gegen hybride Bedrohungen
-
Keine Perspektive für Andrich: "Rede nicht mit ihm"
-
US-Zentralbankchef Warsh besorgt über Inflation
-
Berlin wird nach Hackerangriff auf Landesbehörden erpresst
-
Gewalttat an Brandenburger Schule: Haftantrag wegen zweier Morde gegen 19-Jährigen
-
WM: Zweimal Gold und einmal Bronze für deutsche Kanuten
-
Spitzen der Koalitonsfraktionen wollen Reformen bis Jahresende umsetzen
-
Norwegen trauert um König Harald V. - Sohn Haakon ist neuer König
-
Auswärtiges Amt zu Trumps Umbenennung: "Für uns heißt es weiter Lake Ontario"
-
Tödliche Sturzflut im Himalaya: Suche nach Vermissten inmitten neuer Gefahrenwarnungen
-
Linke-Spitzenkandidatinnen: Ostdeutscher Wahlkampf ist emotional geprägt
-
VW 2.5 TDI: Warum der Fünfzylinder legendär ist und wo die Fallstricke liegen
-
Machbare Aufgaben für Bayer - Ilzer mit Hoffenheim gegen Graz
-
40 Jahre nach Tschernobyl: Selbst gesammelte Pilze bei maßvollem Verzehr unbedenklich
-
Digitales Unternehmensabo: Abendblatt PLUS für Teams
-
Grüne fordern Pflanzung einer Million Bäume und mehr Hitzeschutz
-
Insolvenz der Bäckerei Michely: Fast 100 Jobs in Gefahr
-
Frankreich erhebt Strafen auf Wegwerfmode: Zwölf Euro pro Jacke
-
Auswärtiges Amt: "Niedrige zweistellige Zahl" Deutscher nach Sturzflut im Himalaya vermisst
-
Kriegsverbrecher Mladic soll in Serbien mit Staatsehren beigesetzt werden
-
Lebenslange Haft im Prozess um Sexualmord vor über 30 Jahren in Rheinland-Pfalz
-
Unterlassene Hilfeleistung: Wann Sie helfen müssen und welche Risiken bestehen
-
Englands Stürmerikone Vardy zeigt Bundesliga-Spiele auf YouTube
-
Lage am Arbeitsmarkt weiter schwierig - Arbeitslosigkeit erneut leicht gestiegen
-
Umstrittene Tätowierung an Oberarm: Polizei durfte Bewerber ablehnen
-
Neue Berechnung: Deutschland droht 2026 Klimaziel zu verfehlen
-
Intimacy Choreography: Hannah Dewor setzt auf Konsens in der Tanzbranche
-
Brosius-Gersdorf kritisiert Richterwahl in neuem Buch
-
US-Bundesrichterin blockiert vorerst Trumps Dekret zu Briefwahleinschränkungen
-
Mordanklage nach Amokfahrt in Leipzig: Keine Hinweise auf verminderte Schuldfähigkeit
Urteil: Teilnahme an schwarzem Block führt zu Verlust von Waffenschein
Teilnehmern eines bei linksextremistischen Demonstrationen auftretenden gewaltbereiten schwarzen Blocks darf wegen Unzuverlässigkeit ihr sogenannter kleiner Waffenschein entzogen werden. Das entschied das Verwaltungsgericht im schleswig-holsteinischen Schleswig nach Angaben vom Mittwoch. Es wies die Klage eines Betroffenen gegen die für ihn zuständige Waffenbehörde ab. (Az. 7 A 111/22)
Nach Gerichtsangaben war die Behörde auf Mitteilungen des Verfassungsschutzes hin aktiv geworden. Nach dessen Erkenntnissen war der Waffenscheinbesitzer, der laut Verfassungsschutz der gewaltorientierten linksextremistischen Szene zuzurechnen ist, im Juli 2017 während der gewaltsam verlaufenen "Welcome to hell"-Demonstration beim G20-Gipfel in Hamburg im schwarzen Block mitgelaufen.
Angaben des Klägers, er sei lediglich Zuschauer gewesen, wies das Gericht als nicht glaubwürdig zurück. Zugleich stuften die Richterinnen und Richter den Mann als waffenrechtlich "absolut unzuverlässig" ein, weil er durch Zugehörigkeit zum schwarzen Block seine Gewaltakzeptanz und seine Ablehnung des Rechtssystems ausdrücke. Die Dynamik einer Demonstration könne die Gefahr noch verstärken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ein kleiner Waffenschein berechtigt zum Führen einer Schreckschuss- oder Reizgaspistole in der Öffentlichkeit. Er muss bei der örtlich zuständigen Waffenbehörde beantragt werden und wird nur ausgestellt, wenn keine Zweifel an der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung bestehen. Anders als bei einem Waffenschein für scharfe Schusswaffen muss aber kein Grund vorliegen.
O.Karlsson--AMWN