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Bundessozialgericht prüft Anerkennung psychischer Erkrankung als Berufskrankheit
Erstmals in der Geschichte der gesetzlichen Unfallversicherung könnte am Donnerstag (12.00 Uhr) das Bundessozialgericht (BSG) eine psychische Erkrankung als Berufskrankheit anerkennen. In einem Verfahren verhandeln die Kasseler Richter die Klage eines Rettungssanitäters, der nach mehreren dramatischen Einsätzen unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) leidet. (Az: B 2 U 11/20 R)
Bislang wurde keine einzige psychische Erkrankung in die offizielle Berufskrankheitenverordnung aufgenommen. Das BSG prüft, ob hier die PTBS zumindest als sogenannte Wie-Berufskrankheit anzuerkennen ist. 2021 gaben die Kasseler Richter daher ein Sachverständigengutachten in Auftrag, ob Rettungssanitäter deutlich öfter eine PTBS erleiden als die übrige Bevölkerung. Wenn die Gutachter dies bejahen, ist die Anerkennung möglich.
D.Moore--AMWN