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Oberverwaltungsgericht verurteilt Bundesregierung zu Nachbesserung bei Klimaschutz
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat die Bundesregierung dazu verurteilt, beim Klimaschutz nachzubessern. Das im vergangenen Jahr beschlossene Klimaschutzprogramm erfülle "die gesetzlichen Vorgaben nicht vollständig", weil es "die verbindlichen Klimaschutzziele und den festgelegten Reduktionspfad für die einzelnen Sektoren bis auf den Sektor Landwirtschaft nicht einhalte", erklärte das Gericht am Donnerstag. Zudem leide das Klimaschutzprogramm an methodischen Mängeln und beruhe teilweise auf unrealistischen Annahmen.
Das OVG gab damit zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt. Der zuständige Senat ließ zugleich die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Die DUH hatte einerseits auf Verbesserungen im Klimaschutzprogramm in den Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft und Verkehr geklagt. In der zweiten Klage ging es um die Erreichung der Klimaziele im Landnutzungssektor.
Die DUH argumentierte, dass die Vorgaben im Klimaschutzprogramm zur Einhaltung des Jahresemissionsmengen in den genannten Sektoren nicht ausreichten, um die gesetzlich festgelegten Klimaschutzziele zu erreichen. Im Verkehrsbereich schlägt sie unter anderem ein Tempolimit und die Abschaffung der Subventionen für Dienstwagen mit hohem Treibstoffverbrauch vor. Im Gebäudesektor fordert sie etwa eine klimagerechte Sanierung öffentlicher Gebäude.
Die Bundesregierung war bei der Verhandlung durch mehrere Ministeriumsmitarbeiter vertreten. Sie argumentierten unter anderem, dass das Klimaschutzprogramm als politisches Papier zu verstehen sei und Beurteilungsspielraum lasse. Als Zeugin war die Vizevorsitzende des Expertenrats für Klimafragen, Brigitte Knopf, geladen. Sie wurde vom Gericht vor allem zur Methodik zur Berechnung der Wirksamkeit der Maßnahmen befragt.
In der zweiten Klage forderte die DUH, dass die Fähigkeit von Mooren, Wäldern, Auen und Grünland zur Speicherung von Treibhausgasen gestärkt wird. Die Ökosysteme sind aus Sicht der Organisation die einzig realistisch verfügbare, ökonomisch sinnvolle und sichere Möglichkeit, Treibhausgase zu speichern. Aktuell würden die Ziele in diesem Sektor nicht nur verfehlt, der Trend gehe sogar in die entgegengesetzte Richtung.
Das Urteil bezieht sich auf das ursprüngliche Klimaschutzgesetz der Bundesregierung. Im April wurde eine Novelle des Gesetzes beschlossen, wonach die einzelnen Sektorenziele nicht mehr einklagbar sind. Das neue Gesetz ist aber noch nicht in Kraft und spielt laut OVG für das aktuelle Verfahren keine Rolle. Es steht am Freitag auf der Tagesordnung des Bundesrats.
Schon im November war die DUH mit einer Klimaklage gegen die Bundesregierung erfolgreich. Damals entschied das OVG, dass die Bundesregierung Sofortprogramme für mehr Klimaschutz im Verkehr und bei Gebäuden auferlegen muss. Der Bund legte daraufhin Rechtsmittel dagegen ein. Eine Entscheidung darüber steht noch aus.
X.Karnes--AMWN