-
EM: Bleyer und Denisov Sechste in der Freien Kür
-
Italien: 26 Verletzte und Gebäudeschäden nach Erdbeben bei Neapel
-
Rund 300.000 Menschen ziehen bei Hamburger CSD-Demonstration durch die Stadt
-
Evenepoel gewinnt zum vierten Mal bei der "Klasikoa"
-
Kolumbien: Elf Verletzte bei Sprengstoffanschlag
-
Pro Asyl fordert dauerhaftes Bleiberecht für jesidische Geflüchtete
-
300.000 Teilnehmende bei CSD in Hamburg
-
Trump droht Iran mit neuen heftigen Angriffen - Teheran warnt US-Verbündete
-
Kein Vandalismus: US-Verfahren in Streit um Schäden an "Reflecting Pool" eingestellt
-
Ceuta-Krise lässt Gräben in der EU bei Migrationspolitik deutlich werden
-
Infantino kippt Investoren-Plan nach Protest - Uefa entzieht Fifa-Chef dennoch Vertrauen
-
Star-Bergsteiger "Nimsdai" stirbt durch Lawine am Broad Peak
-
Mindestens zehn Tote bei neuen russischen Raketenangriffen auf Kiew
-
Neue Debatten in Koalition über Abkehr von "Rente mit 63"
-
Stoffwechselstörung: Eichhorn muss in stationäre Behandlung
-
Lawinenunglück in in Pakistan: Leichnam von bekanntem Bergsteiger Nirmal Purja gefunden
-
Nach FIFA-Wirbel: Neuendorf fordert "andere Kultur"
-
Ceuta-Krise: 22 EU-Mitgliedstaaten fordern Sondersitzung der Innenminister
-
Ruder-EM: Gold für Doppelvierer - vier deutsche Medaillen
-
Erklärung: Uefa entzieht Fifa-Chef Infantino ihr "Vertrauen"
-
Demonstration zu Christopher Street Day in Hamburg begonnen
-
Aus für "schäbigen Deal": UEFA greift Infantino frontal an
-
Innenminister: Mindestens 67 Migranten bei Grenzüberquerung nach Ceuta gestorben
-
Rhein-Niedrigwasser errreicht in Köln neuen Tiefststand
-
Ceuta: Spaniens Regierungschef fordert EU-Sondersitzung auf Ministerebene
-
Ruder-EM: Favorit Zeidler im Finale
-
Klüssendorf stellt Aus für "Rente mit 63" infrage
-
Miersch offen für Präventivhaft für "Gefährder"
-
Lawine in Pakistan: Suche nach Vermissten geht weiter - darunter Bergsteiger Purja
-
Frei pocht auf Aus für abschlagsfreie Rente bei ab 45 Versicherungsjahren
-
Mann in Sächsischer Schweiz bei Unwetter von Baum erschlagen
-
Rückzieher nach heftiger Kritik: Fifa stoppt umstrittene Investoren-Pläne
-
"Gedemütigt": Pressestimmen zum Rückzieher von Infantino
-
Mindestens neun Tote bei neuen russischen Raketenangriffen auf Kiew
-
Nach massiver Kritik: FIFA gibt Investorenpläne auf
-
US-Staatsanwaltschaft stellt Verfahren in Streit um Schäden an "Reflecting Pool" ein
-
Biathlon zu Zeiten des Klimawandels: "Immer grenzwertiger"
-
"Zu wenig": Heraskewytsch kritisiert deutsche Rolle
-
Trump droht Iran mit heftigen Angriffen - US-Medien: Attacken am Wochenende möglich
-
Mindestens vier Tote bei neuen russischen Raketenangriffen auf Kiew
-
Hunderttausende bei Demonstration zu Christopher Street Day in Hamburg erwartet
-
Rückzieher nach heftiger internationaler Kritik: Fifa stoppt umstrittene Investoren-Pläne
-
DB-Chefin Palla beklagt "organisierte Verantwortungslosigkeit" im Konzern
-
Mindestens drei Menschen bei russischem Raketenangriff auf Kiew getötet
-
Bürgermeister: Kiew mit ballistischen Raketen angegriffen
-
Infantinos WM-Plan: Südamerika verlangt "Klarstellungen"
-
Nach Ankunft zehntausender Migranten in Ceuta: EVP-Chef Weber fordert Stärkung von Frontex
-
Neue Waldbrände in Griechenland ausgebrochen - neues Feuer im Westen der Türkei
-
Brandt wechselt vom BVB zu Ajax Amsterdam
-
Regisseur Wenders einigt sich mit Nastassja Kinski in Streit um Nacktszene
BSG: Bei möglichem Elternunterhalt müssen Kinder zunächst nur Einkommen offenlegen
Vermuten Sozialhilfeträger, dass volljährige Kinder einen Beitrag zu den Pflegekosten ihrer Eltern leisten müssen, darf die Behörde zunächst nur nach dem Einkommen fragen. Weitere Auskünfte müssen die Kinder erst später und nur dann erteilen, wenn das Bruttoeinkommen über hunderttausend Euro pro Jahr liegt, wie am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. (Az. B 8 SO 5/23 R)
Mit ihrem Urteil entschieden die obersten Sozialrichter erstmals zu dem Anfang 2020 in Kraft getretenen Angehörigenentlastungsgesetz. Danach dürfen nur Kinder zu Unterhaltszahlungen für ihre Eltern herangezogen werden, deren Jahresbruttoeinkommen über hunderttausend Euro liegt. Ziel war es, den Großteil der Kinder Pflegebedürftiger zu entlasten und sie nicht zur Offenlegung ihrer sämtlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse gegenüber dem Sozialamt zu zwingen.
Entsprechend geht der Gesetzgeber davon aus, dass die meisten Betroffenen diese Jahreseinkommensgrenze nicht überschreiten. Nur wenn "hinreichende Anhaltspunkte" für ein höheres Einkommen vorliegen, darf das Sozialamt weitere und konkretere Auskünfte auch zum Vermögen abfragen, um mögliche Unterhaltszahlungen zu berechnen.
Beim Kläger im Streitfall vermutete das Sozialamt, dass er die Einkommensgrenze sprengt. Für seinen in einem Heim lebenden Vater brachte die Behörde seit Anfang 2020 130.000 Euro sogenannte Hilfe zur Pflege auf. Im Internet recherchierte die Behörde, dass der Sohn im Management einer größeren Aktiengesellschaft aus dem IT-Bereich tätig ist.
Das BSG bestätigte nun die Annahme des Sozialamts, dass dies "hinreichende Anhaltspunkte" für ein Jahreseinkommen über hunderttausend Euro liefert. Wie früher Zeitungsauswertungen dürfe das Sozialamt neben Auskünften des Pflegebedürftigen auch das Internet als Informationsquelle verwenden.
Allerdings müssten betroffene Kinder dann zunächst nur Auskunft und Belege zu ihrem Einkommen herausgeben. Hier habe das Sozialamt in seinem Auskunftsbescheid aber erklärt, der Kläger müsse "in jedem Fall" auch Auskunft über sein Vermögen geben. Dies dürfe die Behörde aber erst verlangen, wenn die Höhe des Einkommens geklärt sei. Daher war der Bescheid rechtswidrig, und der Kläger musste gar keine Auskünfte geben, wie das BSG urteilte.
J.Williams--AMWN