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Anklage gegen mutmaßliche Helferin von rechtsextremistischer Gruppe S. erhoben
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen eine mutmaßliche Helferin der rechtsextremistischen Gruppe S. erhoben. Ihr werden Beihilfe zur rädelsführerschaftlichen Gründung einer terroristischen Vereinigung und Terrorismusfinanzierung vorgeworfen, wie die Behörde am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Demnach soll Marion G. eine rechtsextremistische und fremdenfeindliche Ideologie vertreten.
Seit Juli 2019 soll sie mit Werner S. im Kontakt gestanden haben, der im Februar 2020 zusammen mit weiteren Menschen die nahm ihm benannte rechtsextremistische Gruppe S. gründete. G. soll sein Vorhaben befürwortet und mehrfach Kontakte zu potenziellen Rekruten der Vereinigung hergestellt haben.
Zudem soll sie bis Mai 2021 zwei Sportbögen und 23 Pfeile besessen haben, um Angriffe auf Asylsuchende zu verüben. G. befindet sich nicht in Haft. Über die Zulassung der Anklage muss das Oberlandesgericht Stuttgart entscheiden.
Das Gericht verurteilte S. im November 2023 zu sechs Jahren Haft. Neun weitere Mitglieder oder Unterstützer wurden ebenfalls verurteilt. Ein Angeklagter wurde freigesprochen.
Demnach hatte die Gruppe S. Anschläge auf Moscheen begehen wollen, um einen Bürgerkrieg auszulösen. Gegen das Urteil legten die Verurteilten Revision ein, zwei von ihnen nahmen sie aber zurück.
M.Fischer--AMWN