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Haft für Angeklagte in Prozess um Anschlagsplanung auf Synagoge in Heilbronn
In einem Prozess um die Planung eines islamistischen Anschlags auf eine Synagoge hat das Landgericht Heilbronn in Baden-Württemberg zwei Angeklagte zu Haftstrafen verurteilt. Der Haupttäter soll wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Verabredung zum Mord aus Heimtücke für sechs Jahre in Haft, wie das Landgericht am Freitag mitteilte.
Ein zweiter Angeklagter wurde wegen derselben Vorwürfe zu zwei Jahren und zehn Monaten Jugendhaft verurteilt. Einen dritten Angeklagten sprach das Gericht frei. Seine Beteiligung an der Tat konnte nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Er war wegen Beihilfe angeklagt.
Die Kammer sah in ihrem Urteil die Vorwürfe gegen die beiden Verurteilten als erwiesen an. Demnach gestanden sie während der Verhandlung, in gemeinsamen Chats im April und Mai 2024 vereinbart zu haben, einen Anschlag auf eine Synagoge in Heidelberg oder Frankfurt am Main zu verüben, bei dem mindestens ein Mensch getötet werden sollte. Anschließend planten sie, sich von Polizisten erschießen zu lassen.
Die Tatwaffe, ein Dolch, war zum Zeitpunkt einer Wohnungsdurchsuchung im Mai geliefert worden. Zudem kauften sie Reisetickets. Sie stimmten sich darüber hinaus über die Verbreitung eines Bekennervideos ab. Beide waren laut Gericht entschlossen, ihren Plan, möglichst viele Menschen zu töten, umzusetzen. 2023 und 2024 radikalisierten sie sich demnach im Internet, nachdem sie im realen Leben gescheitert waren.
Der Hauptangeklagte reiste darüber hinaus im April 2024 in die Türkei, um sich in Syrien einer islamistischen Rebellengruppe anzuschließen. Eigentlich hätte sein Komplize mitkommen sollen, davon nahm er aber wieder Abstand. Da er ihm anbot, die Kosten für das Flugticket zu übernehmen, machte er sich für die Kammer aber wegen Beihilfe schuldig. Zu einer Reise nach Syrien kam es nicht.
Der freigesprochene dritte Angeklagte fuhr den Hauptangeklagten nach Feststellungen der Kammer zwar zum Flughafen. Ob er aber zu diesem Zeitpunkt von den konkreten Plänen in Syrien wusste, konnte nicht aufgeklärt werden.
Mit ihrem Urteil blieb die Kammer unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für den Hauptangeklagten sechs Jahre und neun Monate Haft sowie dreieinhalb Jahre Jugendhaft für seinen Komplizen gefordert. Für den dritten Angeklagten plädierte sie auf sechs Monate Bewährungshaft. Die Verteidigung forderte hingegen höchstens dreieinhalb Jahre Haft für den Hauptangeklagten, Bewährungshaft für seinen Komplizen und einen Freispruch für den dritten Angeklagten.
F.Bennett--AMWN