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Innenministerium zu Aschaffenburg: Bayern rechtzeitig über Abschiebung informiert
Das Bundesinnenministerium hat Kritik aus Bayern zurückgewiesen, die dortigen Behörden seien nicht rechtzeitig über die angeordnete Abschiebung des mutmaßlichen Täters von Aschaffenburg informiert worden. Ein Sprecher von Ministerin Nancy Faeser (SPD) trug am Freitag Informationen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vor: Demnach wurde die Abschiebung des Mannes am 19. Juni 2023 angeordnet und dies zwei Tage später und damit "sieben Wochen vor Fristablauf" an die Ausländerbehörde in Unterfranken weitergegeben.
Ende Juli dann sei die Ausländerbehörde über die Unanfechtbarkeit der Entscheidung informiert worden, führte der Sprecher die Angaben des Bamf aus, das dem Innenministerium unterstellt ist. Im August sei schließlich die Überstellungsfrist abgelaufen und Deutschland für den Asylantrag zuständig geworden. Der Tatverdächtige hätte gemäß des europäischen Dublin-Verfahrens nach Bulgarien abgeschoben werden müssen.
Der als psychisch krank geltende mutmaßliche Täter war am Mittwoch in einem Park in Aschaffenburg mit einem Messer auf eine Kindergartengruppe losgegangen. Ein zwei Jahre alter Junge starb. Ein 41 Jahre alter Passant, der helfen wollte, wurde ebenfalls tödlich verletzt. Drei weitere Menschen wurden verletzt.
Nach dem Attentat hatte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) dem Bamf vorgeworfen, eine mögliche Abschiebung des 28-jährigen tatverdächtigen Afghanen nach Bulgarien verhindert zu haben. Die angeordnete Abschiebung sei den dafür zuständigen bayerischen Behörden um Wochen verspätet mitgeteilt worden. Damit sei die Abschiebung innerhalb der vorgegebenen Frist nicht mehr möglich gewesen.
Regierungssprecher Steffen Hebestreit warnte vor einem "Fingerzeigen" im Nachgang der Tat. Vorfälle wie in Aschaffenburg und in Magdeburg, Solingen und Mannheim im vergangenen Jahr zeigten, "wo Lücken im System sind" und "die Umsetzung von bestehenden Regelungen nicht gut laufen". Dabei müssten alle etwas tun. Sowohl der Bund als auch die Länder und die für die Ausländerbehörden zuständigen Städte und Gemeinden müssten "ihre Hausaufgaben machen". Das sei "ein gemeinsames Unterfangen". Der konkrete Fall in Aschaffenburg wird nach Angaben des Bundesinnenministeriums derzeit umfassend aufgeklärt.
Y.Kobayashi--AMWN