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Bundestag beschließt Rentenerhöhung für SED-Opfer
Opfer von politischer Verfolgung in der DDR sollen bald besser entschädigt werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend einstimmig ein Gesetz, das unter anderem eine höhere Opferrente und eine Entschädigung für Zwangsumsiedlungen vorsieht. Die Fraktionen von SPD, Union, Grünen und FDP hatten sich zuvor darauf geeinigt. Justizminister Volker Wissing (parteilos) lobte das neue Gesetz und die parteiübergreifende Einigkeit, ebenso die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke.
Die monatliche Opferrente soll von bisher 330 Euro auf 400 Euro steigen. Nach der Erhöhung ist eine Dynamisierung der Rentensätze vorgesehen, die Zahlung soll zudem nicht mehr an eine Bedürftigkeit gekoppelt sein. Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung beziehen derzeit rund 38.000 Menschen diese Opferrente.
"Wer in der DDR politisch verfolgt wurde, wird künftig mehr staatliche Unterstützung erhalten", erklärte Minister Wissing. "Ich begrüße es sehr, dass es gelungen ist, dieses wichtige Vorhaben noch vor der Wahl zu einem Abschluss zu bringen", sagte er mit Blick auf den Neuwahltermin am 23. Februar. "Mit der Gesetzesänderung tragen wir einer staatlichen Verantwortung Rechnung", hob Wissing weiter hervor. Viele Menschen hätten im Widerstand gegen die SED-Herrschaft "einen hohen Preis gezahlt."
Die Opferbeauftragte Zupke erklärte: "Mit dem heutigen Beschluss setzt der Bundestag ein Zeichen für all die Menschen, die in der Diktatur Widerspruch übten." Gleichzeitig sei die Entscheidung "Ausdruck der großen Wertschätzung des Parlaments für die Lebensleistung dieser Menschen". Viele Opfer von politischer Verfolgung in der DDR lebten heute "an der Grenze zur Armutsgefährdung."
Das neue Gesetz sieht außerdem vor, dass Opfer von Zwangsaussiedlung aus dem Gebiet der früheren innerdeutschen Grenze der DDR Anspruch auf eine Einmalzahlung von 7500 Euro haben. Im Regierungsentwurf waren nur 1500 Euro vorgesehen. Die Regierung geht von etwa 400 bis 800 Berechtigten aus.
"Das Leid der Zwangsausgesiedelten zeigt uns, wie weitreichend die Folgen von Vertreibung im Leben der Betroffenen sind", erklärte die Opferbeauftragte Zupke dazu. "Gerade weil die Rückführung des entzogenen Eigentums in viel zu wenig Fällen zum Erfolg führte, ist es ein wichtiges Signal, dass der Bundestag das Verfolgungsschicksal der Betroffenen in besonderer Weise würdigt."
Der Bundestag beschloss außerdem, dass die Stiftung für ehemalige politische Verfolgte Leistungen aus einem geplanten Härtefallfonds beziehen kann. Hintergrund ist, dass die Möbelhauskette Ikea angekündigt hatte, diesem Fonds sechs Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Eine unabhängige Untersuchung hatte ergeben, dass in der DDR politische Häftlinge und Strafgefangene unter Zwang Möbel für den Konzern herstellen mussten.
L.Mason--AMWN