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Prozess um Vorbereitung russischer Sabotageakte beginnt im Mai in München
Vor dem Oberlandesgericht München beginnt am 20. Mai ein Prozess gegen drei Deutschrussen wegen mutmaßlicher Spionagetätigkeit für Russland. Dem Hauptangeklagten Dieter S. wird in dem Verfahren nach Gerichtsangaben vom Dienstag unter anderem auch die Vorbereitung von Sabotageakten gegen Infrastruktur und Industrieanlagen mit militärischer Bedeutung vorgeworfen. Laut Anklage der Bundesanwaltschaft tauschte er sich darüber mit einem Mitarbeiter eines russischen Geheimdiensts aus, die anderen beiden Männer sollen ihm beim Ausspähen von Objekten geholfen haben.
Laut Oberlandesgericht sind in dem Staatsschutzprozess Termine bis Dezember geplant. Für das Verfahren wurden mehrere Anklagen verbunden. Es geht unter anderem um geheimdienstliche Agententätigkeit, Agententätigkeit zu Sabotagezwecken und Verabredung zum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion. Der mutmaßliche Haupttäter S. und ein weiterer Angeklagter wurden vor etwa einem Jahr festgenommen. S. sitzt seither in Untersuchungshaft, der andere Verdächtige kam später frei.
S. ist zudem wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung angeklagt, weil er ab 2014 als Kämpfer für die prorussischen Separatisten der sogenannten Volksrepublik Donezk in der Ostukraine aktiv gewesen sein soll. Währenddessen lernte er laut Bundesanwaltschaft auch den russischen Geheimdienstmitarbeiter kennen, mit denen er sich ab Herbst 2023 über mögliche Sabotageaktionen in Deutschland ausgetauscht haben soll.
S. sagte demnach Sprengstoff- und Brandanschläge auf militärisch genutzte Infrastruktur und Industriestandorte zu. Dazu zählten laut Anklage auch für Militärtransporte genutzte Bahnstrecken. Hintergrund der Sabotageaktionen war demnach, Militärhilfe für die von Russland angegriffene Ukraine aus Deutschland zu stören. Der Hauptangeklagte soll unter anderem einen Verladebahnhof sowie Einrichtungen der US-Armee in Bayern ausgespäht haben.
Ferner soll S. einen Werkzeughersteller ins Visier genommen sowie Aufnahmen von Militärtransporten gemacht haben. Der Bundesanwaltschaft zufolge sandte er die von ihm gesammelten Informationen danach an seinen Kontaktmann beim russischen Geheimdienst. Die Mitangeklagten sollen S. spätestens ab März 2024 geholfen haben. Die Beschuldigten sind deutsch-russische Staatsbürger.
D.Moore--AMWN