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VdK-Präsidentin gegen Forderung nach Mindestlohn in Behindertenwerkstätten
VdK-Präsidentin Verena Bentele hat die Forderung nach einem Mindestlohn für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten zurückgewiesen. "Menschen, die dieses System nicht benötigen, sollten nicht den Mindestlohn in der Werkstatt erhalten, sondern in den ersten Arbeitsmarkt wechseln", sagte sie dem "Spiegel". "Statt Werkstätten attraktiver zu machen, sollte der Staat Inklusionsfirmen besser fördern." Sie stellten für viele Betroffene eine gute Alternative dar. Dort werde Mindestlohn oder je nach Regelung auch Tarif gezahlt.
Die Präsidentin des Sozialverbands wies darauf hin, dass die Werkstätten ein besonderes, "arbeitnehmerähnliches Beschäftigungsverhältnis" anbieten, dessen Ziel die "Teilhabe am Arbeitsleben" sei. Sie würden einen geschützten Raum auch für Menschen mit sehr schweren Beeinträchtigungen bieten.
Gelte dort der Mindestlohn, würden dort auch andere arbeitsrechtliche Regelungen greifen. Diese könnten dazu führen, dass die Betroffenen etwa später bei der Rente schlechter gestellt seien als heute, betonte Bentele.
Zuvor hatte Linkenchef Jan van Aken für die Einführung des Mindestlohn in den Berhindertenwerkstätten plädiert. "Mindestlohn sollte für alle gelten. Auch in Werkstätten", schrieb er im Onlinedienst X. Es sei "eine Schande, dass Menschen mit Behinderung in Werkstätten für ein Taschengeld arbeiten".
Der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen zufolge arbeiten hierzulande rund 310.000 Menschen mit Behinderung in spezialisierten Werkstätten. Sie bekommen dort ein Entgeld, das 2023 bei durchschnittlich 232 Euro monatlich lag. Hinzu kommen gegebenenfalls Grundsicherungs-Leistungen oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
F.Bennett--AMWN