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Prozess gegen drei Deutsche wegen mutmaßlicher Spionage für China beginnt im Mai
Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf beginnt im Mai ein Prozess gegen drei Deutsche wegen mutmaßlicher Spionage für China. Das Gericht ließ die Anklagen wegen Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit zu, wie es am Dienstag mitteilte. Angeklagt sind zwei Männer und eine Frau zwischen 60 und 73 Jahren, die für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet haben sollen. Der Prozess beginnt am 13. Mai.
Die Angeklagten Herwig F., Ina F. und Thomas R. wurden Ende April 2024 in Nordrhein-Westfalen und Hessen festgenommen. Die Eheleute F. sind seit Oktober wieder vorläufig auf freiem Fuß, R. sitzt weiter in Haft.
Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, im Auftrag eines chinesischen Geheimdiensts Informationen zu militärisch nutzbaren innovativen Technologien beschafft zu haben. Konkret soll R. ab 2017 als Agent für einen chinesischen Geheimdienstmitarbeiter tätig gewesen sein, der ihm den Auftrag zur Informationsbeschaffung gegeben haben soll.
Um den Auftrag auszuführen, sollen sich die drei Angeklagten der Firma des Ehepaars F. bedient haben, die sie von Düsseldorf aus betrieben. Über diese Firma hätten sie Kontakt zu Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen aufgenommen. Es sei vor allem um Erkenntnisse gegangen, die zum Ausbau der maritimen Kampfkraft Chinas nützlich sein könnten.
Zwischen Februar 2017 und April 2024 sollen sie Informationen unter anderem zu Bootsmotoren, Sonarsystemen, Flugzeugschutzsystemen, Antrieben für Panzerfahrzeuge und militärisch nutzbaren Drohnen gesammelt und über den Kontaktmann weitergegeben haben.
Mit einer deutschen Universität habe das Ehepaar außerdem ein Kooperationsabkommen zum Wissenschaftstransfer geschlossen. Dabei habe in der ersten Phase eine Studie zum Stand der Technik von Gleitlagern erstellt werden sollen. Diese Bauteile werden unter anderem in Schiffsmotoren genutzt, wie die Bundesanwaltschaft ausführte.
Hinter dem chinesischen Vertragspartner habe der Mitarbeiter des Geheimdiensts gestanden. Staatliche chinesische Stellen hätten das Projekt finanziert. Im Auftrag des Geheimdiensts hätten die drei Angeklagten außerdem von Deutschland aus drei Speziallaser besorgt und nach China ausgeführt.
Neben der Tätigkeit für einen ausländischen Geheimdienst werden ihnen darum auch zwei gewerbsmäßige Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz vorgeworfen. Das Oberlandesgericht setzte zunächst 13 Verhandlungstage bis zum 25. Juni fest.
G.Stevens--AMWN