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UN-Experten: "Mangel an Rechtsstaatlichkeit" bei US-Abschiebungen von Migranten
Angesichts der Abschiebungen von 288 Migranten aus den USA nach El Salvador haben fast 20 UN-Rechtsexperten einen "Mangel an Rechtsstaatlichkeit" beklagt. "Der Mangel an Rechtsstaatlichkeit hat zu willkürlichen Entscheidungen über Abschiebungen geführt", erklärten am Mittwoch die unabhängigen Experten, die vom UN-Menschenrechtsrat beauftragt sind aber nicht für die UNO sprechen. Das Verhalten der US-Regierung stehe im Widerspruch mit dem Internationalen Menschenrecht.
Die UN-Rechtsexperten kritisierten besonders die Berufung Washingtons auf ein Gesetz gegen "ausländische Feinde" (Alien Enemies Act) von 1798. Das Gesetz sei in vielen Fällen fälschlich angewandt worden, "um ein ordentliches Verfahren, eine unabhängige Überprüfung und Zugang zu Gerichten zu verweigern." Die Juristen stellten in Frage, ob das Gesetzt überhaupt zum Einsatz gebracht werden könne. Anders als von US-Präsident Donald Trump häufig behauptet, habe es "schlicht keine 'Invasion'" gegeben, wie es eine Anwendung des Gesetzes verlange, erklärten die Experten. "Selbst wenn manche Individuen Bandenmitglieder waren, ist Bandenkriminalität ein Verbrechen, keine Kriegshandlung."
Zuvor am Mittwoch hatten mehrere Menschenrechtsorganisationen die Vereinten Nationen aufgerufen, sich mit den "alarmierenden Verstößen gegen internationales Recht und Menschenrechte" durch die USA zu befassen. Die Vereinbarung zwischen Trump und dem Präsidenten von El Salvador, Nayib Bukele, zur Abschiebung und Inhaftierung der Migranten in dem mittelamerikanischen Land sei ein "eklatanter Verstoß gegen internationale Menschenrechtsverpflichtungen."
In El Salvador werden die Migranten in einem Hochsicherheitsgefängnis für Schwerkriminelle unter Bedingungen inhaftiert sind, die international als menschenunwürdig kritisiert werden. Trump rechtfertigt das Vorgehen damit, dass die abgeschobenen Migranten - die aus verschiedenen Ländern stammen, insbesondere Venezuela, und nicht nur aus El Salvador - Mitglieder von kriminellen Banden seien. Es laufen mehrere Klagen gegen das Vorgehen.
Ch.Havering--AMWN