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AfD nominiert Kandidaten für Ausschussvorsitz - Scheitern bei Wahl wahrscheinlich
Die Bundestagsfraktion der AfD hat am Dienstag ihre Kandidatinnen und Kandidaten für den Vorsitz von sechs Bundestagsausschüssen nominiert. Fraktionschefin Alice Weidel forderte die anderen Fraktionen auf, die grundsätzliche Ablehnung von AfD-Bewerbern für die Vorsitzposten in den Ausschüssen des Bundestags aufzugeben und am Mittwoch die von der AfD benannten Bewerberinnen und Bewerber zu unterstützen. Die Chancen dafür sind allerdings gering, weil sich die anderen Fraktionen bereits auf eine Ablehnung festgelegt haben.
"Uns haben über zehn Millionen Wähler gewählt", sagte Weidel nach einer Sitzung ihrer Fraktion. "Diese zehn Millionen weiter zu ignorieren, verstößt gegen das Demokratieprinzip." Die AfD präsentiere "qualifiziertes Personal" für die Posten und gehe davon aus, dass die AfD-Bewerber auch gewählt werden. Das Fernhalten von AfD-Politikern von Leitungsposten in den Bundestagsausschüssen habe sich "abgenutzt".
Am Mittwoch wollen sich die Ausschüsse des Bundestags konstituieren und ihre Vorsitzenden wählen. Eigentlich stehen der AfD die Vorsitzposten von sechs der 24 Bundestagsausschüsse zu. Das Zugriffsrecht auf diese Posten wird vom Ältestenrat des Bundestags nach einer mathematisch festgelegten Reihenfolge unter den Fraktionen verteilt.
Allerdings müssen die Vorsitzenden von den Ausschussmitgliedern mehrheitlich gewählt werden, sie benötigen also auch Stimmen aus anderen Fraktionen. Bereits in der letzten Legislaturperiode waren dabei alle AfD-Kandidaten durchgefallen.
Die AfD-Fraktion präsentierte am Dienstagnachmittag ihre Kandidatinnen und Kandidaten für die Ausschussvorsitze: Ulrike Schielke-Ziesing (Haushalt), Jochen Haug (Innen), Gerrit Huy (Arbeit und Soziales), Kay Gottschalk (Finanzen), Stefan Möller (Recht) und Manfred Schiller (Petitionen).
Sollte am Mittwoch in den sechs Ausschüssen, in denen der AfD der Vorsitz zusteht, das erwartete Szenario eintreten und die AfD-Kandidaten durchfallen, übernimmt der dienstälteste Abgeordnete die Leitung der konstituierenden Sitzung. In der kommenden Sitzungswoche sollen dann die stellvertretenden Vorsitzenden der Ausschüsse gewählt werden - diese werden dann de facto jene Ausschüsse leiten, in denen der AfD-Kandidat für den Vorsitz durchgefallen ist.
Die anderen Fraktionen - Union, SPD, Grüne und Linke - hatten bereits angekündigt, die AfD-Kandidaten nicht zu unterstützen. Sie verwehren der AfD die Vorsitzposten unter anderem mit dem Argument, dass sie an der Verfassungstreue der AfD zweifeln. Diese Argumentation dürfte nach der Hochstufung der AfD durch den Verfassungsschutz von Anfang Mai als "gesichert rechtsextremistisch" neue Nahrung erhalten haben.
Die AfD war im vergangenen September mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der Verweigerung der Vorsitzposten gescheitert. Die AfD-Fraktion hatte argumentiert, sie sehe sich dadurch in ihren Rechten auf Gleichbehandlung als Fraktion verletzt. Das Gericht wies dies aber zurück.
Auch die anderen Fraktionen bestimmten am Dienstag ihre Kandidatinnen und Kandidaten für die Ausschussleitungen. Die SPD, der fünf der Chefposten zustehen, schickt unter anderem die scheidende Vorsitzende Saskia Esken (Bildung und Familie) sowie Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach (Forschung) ins Rennen. Für die CDU stellen sich unter anderem Ex-Parteichef Armin Laschet (Äußeres) und Thomas Röwekamp (Verteidigung) zur Wahl. Auch CSU, Linke und Grüne dürfen Ausschussvorsitze besetzen.
Die Ausschüsse bereiten die Entscheidungen für das Plenum vor. Jede Fraktion entsendet je nach Größe unterschiedlich viele Abgeordnete - auch die AfD. Die Vorsitzenden haben eine bedeutende Position: Sie bereiten die Sitzungen vor, berufen sie ein und leiten sie. Auch repräsentieren sie die Ausschüsse in der Öffentlichkeit.
P.Santos--AMWN