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Schließung von Jugendheimen in Brandenburg 2013: Betreiber steht Schadenersatz zu
Knapp 13 Jahre nach der erzwungenen Schließung von drei Jugendheimen in Brandenburg hat der Betreiber das Land erfolgreich auf Schadenersatz verklagt. Dieses habe rechtswidrig und schuldhaft seine Amtspflichten verletzt, erklärte das Landgericht Potsdam am Freitag. Bereits 2023 hatte das Verwaltungsgericht Cottbus entschieden, dass die Schließung rechtswidrig war. Es ließ sich demnach nicht feststellen, dass das Wohl der Kinder und Jugendlichen gefährdet gewesen sei.
Die Einrichtungen, die unter dem Namen "Haasenburg" firmierten, waren nach Gewaltvorwürfen und Suiziden in Verruf geraten. Dort wurden auch Jugendliche betreut, die in geschlossenen Heimen untergebracht werden sollten. Dem Landesjugendministerium zufolge gab es immer wieder "gravierende Vorkommnisse". Das Landesjugendamt kontrollierte vor Ort und verpflichtete den Betreiber zu Auflagen. Eine Untersuchungskommission wurde eingesetzt und schließlich die Betriebserlaubnis entzogen.
In Potsdam klagte der Betreiber nun auf Schadenersatz. Das Landgericht stellte fest, dass er grundsätzlich Anspruch darauf habe. Über die Höhe soll in einem weiteren Urteil entschieden werden - aber erst, wenn dieses sogenannte Grundurteil rechtskräftig ist. Noch kann dagegen Berufung eingelegt werden.
M.Thompson--AMWN