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Kampfjets der Luftwaffe machen wieder Tiefflüge bis 75 Meter
Nach jahrelanger Aussetzung kann die Bundeswehr wieder Tiefflüge mit Kampfjets bis gut 75 Meter über dem Boden machen. In sieben extra dafür ausgewiesenen Gebieten in Deutschland könnten strahlgetriebene Kampfflugzeuge seit Donnerstag zur Übung von Zielanflügen "für maximal zwei Minuten auf die Mindestflughöhe von 250 Fuß über Grund sinken", teilte die Luftwaffe mit. Die damit unvermeidlich einhergehende zusätzliche Lärmbelästigung versuchten die Streitkräfte so gering wie möglich zu halten.
Die Luftwaffe verwies als Grund für die Wiedereinführung der Niedrigflüge auf die "veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa". Diese erfordere bei Kampfjetpiloten Ausbildung und Erhalt grundlegender Einsatzfähigkeiten und das Training "für Luft/Boden-Einsätze in allen Höhenbereichen, so auch im Tiefflug".
Betroffen sind sieben sogenannte low flying areas (LFA), die vor allem im nördlichen Teil Deutschlands liegen. Sie erstrecken sich über die Bundesländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, aber auch Bayern und Baden-Württemberg.
"Trotz zahlreicher Maßnahmen zur Reduzierung von Fluglärmemissionen und Berücksichtigung in den operativen Planungen wird es zu einer erhöhten Wahrnehmung dieser Flüge kommen", erklärte die Luftwaffe weiter. "Die Bundeswehr bleibt aber ihrem Prinzip der Lärmemissionsreduzierung verpflichtet: Derartige Flüge werden auf das für die Auftragserfüllung erforderliche Minimum beschränkt."
"Tiefflug reduziert die Erfassbarkeit durch gegnerische Radare, nutzt von Radar nicht einsehbare 'Gelände-Schatten' (Terrain Masking) und begrenzt die Wirkräume bodengebundener Luftverteidigungssysteme", erläutert die Bundeswehr zur Notwendigkeit von Tiefflügen. Die Streitkräfte verweisen dabei auf die hohen Anforderungen an die Piloten von Kampfjets wie Tornado und Eurofighter und die komplexe Zusammenarbeit mit Kräften am Boden. "Die luftgestützte Feuerunterstützung ist ohne regelmäßige Tiefflugpraxis nicht sicher durchführbar."
Die Nutzung der Tieffluggebiete bis 250 Fuß bleibe "exklusiv den Kampfjets der Bundeswehr vorbehalten", erklärten die Streitkräfte weiter. Tiefflugübungen von Verbündeten sind damit dort nicht vorgesehen. Im übrigen Tieffluggebiet über der Bundesrepublik gelte für Jets, Transport- und Sonderluftfahrzeuge "eine Mindesttiefflughöhe von 500 Fuß" - also rund 150 Meter.
Für diese Höhe wurden im Juli Beschränkungen zur Zahl der Flüge abgeschafft. Damit können laut Bundeswehr "Kampfjets nun ohne Flugzeitbegrenzung oder Maximaljahresstunden Tiefflug in 500 Fuß Flughöhe trainieren".
L.Durand--AMWN