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Buschmann verteidigt Rückkehr zum verstärkten Einsatz von Masken
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat nach der Einigung auf das neue Infektionsschutzgesetz die darin vorgesehene Option zu einer Rückkehr zur Maskenpflicht an mehr Orten als zuletzt verteidigt. Die Maske habe das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis aller Maßnahmen, sagte Buschmann der "Bild am Sonntag". Er habe auch nie an deren Wirksamkeit gezweifelt, das sei ihm angedichtet worden.
Buschmann sagte, "am liebsten wäre mir, wir benötigten überhaupt keine Maßnahmen mehr. Jedoch gehen viele Wissenschaftler - auch kritische - von einer hohen Belastungssituation für das Gesundheitssystem aus." Daher wolle die Bundesregierung mit dem mildesten möglichen Mittel arbeiten, das sei die Maske.
Buschmann sagte, den Betreibern etwa von Bars und Restaurants stünden mehr Spielräume für unternehmerische Eigenverantwortung offen. "Ein Betreiber kann zum Beispiel ein Public Viewing in Innenräumen zur WM organisieren und nur Besucher mit Tests reinlassen, so dass auf der Veranstaltung Normalität ohne Maske mit einem sehr niedrigen Risiko besteht."
Das Hausrecht jedes Betreibers ermögliche ihm, auch nur von einem Teil der Ausnahmen oder von gar keiner Ausnahme Gebrauch zu machen. "Das zeigt auch: Der Gesetzentwurf enthält keine 3-G-Zugangsregel. Im Gegenteil: Die gesetzliche Grundlage dafür nach der heute noch geltenden Hotspot-Regel wollen wir sogar streichen", betonte Buschmann.
Die Bundesregierung hat vergangene Woche ein mehrstufiges Schutzkonzept zur Eindämmung der Corona-Pandemie für Herbst und Winter vorgestellt, das von Oktober bis April gelten soll. Damit können die Bundesländer etwa eine Maskenpflicht auch wieder in öffentlich zugänglichen Räumen oder in Schulen ab der fünften Klasse anordnen. Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes muss noch vom Bundestag beschlossen werden.
Der stellvertretende SPD-Fraktionschef Dirk Wiese sagte der "BamS", dass die Anordnung einer Maskenpflicht durch die Länder einer Rechtfertigung bedürfe. "Eine erweiterte Maskenpflicht im Winter gibt es nicht automatisch." Die Länder hätten zwar die Möglichkeit, diese anzuordnen - aber abhängig von der regionalen Bedrohungslage. "Die Länder müssen belegen können, dass andernfalls sehr viele Menschen schwer erkranken und das Gesundheitssystem und die kritische Infrastruktur ernsthaft überlastet sind. Stand jetzt brauchen wir das nicht, aber es ist wichtig, handeln zu können, wenn sich die Lage ändert."
T.Ward--AMWN