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Frist für Abgabe der Grundsteuererklärung wird um drei Monate verlängert
Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung wird um drei Monate auf Ende Januar verlängert. Das teilten Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und das Finanzministerium in Rheinland-Pfalz am Donnerstag mit. Die Verlängerung gebe Steuerpflichtigen, Finanzbehörden und Steuerberatern "Luft", schrieb Lindner auf Twitter. Gegenwärtig gebe es "andere Sorgen und Aufgaben, um die wir uns kümmern müssen".
Mit der Verschiebung "reagieren wir darauf, dass Bürgerinnen und Bürger zur Abgabe ihrer Erklärungen mehr Zeit brauchen", erklärte auch die rheinland-pfälzische Finanzministerin und amtierende Vorsitzende der Finanzministerkonferenz, Doris Ahnen (SPD). Eigentlich wäre die Frist Ende Oktober gewesen - bei der Erstellung hatte es aber erhebliche Komplikationen gegeben.
Im Zuge der Grundsteuerreform müssen bundesweit Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Besitzer von Häusern, Wohnungen und Grundstücken müssen für die Erklärung eine Reihe von Daten übermitteln. Die Feststellungserklärung muss in elektronischer Form bei der Finanzverwaltung abgegeben werden.
Eine Fristverlängerung stand wegen der schleppenden Abgabe der Erklärungen schon seit längerem im Raum. So war zwischenzeitlich etwa das nötige Portal nicht aufrufbar.
O.Norris--AMWN