-
Fünfzehn Jahre nach dem NSU bleiben Fragen zu Unterstützern offen
-
Spanischer Fußballer Jesús de Miguel stirbt nach Kollision
-
Hakeem Jeffries steht vor dem Aufstieg zum mächtigsten Demokraten im Kongress
-
Demokraten gewinnen in Texas Senatssitz und Gouverneursamt
-
Demokraten erobern bei US-Zwischenwahlen beide Kongresskammern
-
Abdul El-Sayed gewinnt Senatssitz in Michigan und schreibt Geschichte
-
Trump signalisiert nach Midterms Gesprächsbereitschaft mit den Demokraten
-
Wer immer funktioniert, muss nicht noch besser werden
-
Letzte Funksprüche zeigen Kontrollverlust vor Learjet-Absturz in Florida
-
Der Begriff „migrantisches Milieu“ belebt die Stadtbild-Debatte neu
-
Europas digitale Finanzinfrastruktur soll unabhängiger und robuster werden
-
Raiffeisen Bank International muss den geplanten Addiko-Deal neu strukturieren
-
Dobrindts Äußerung über „Chaoten“ löst Kritik von Grünen und Linken aus
-
Mehr als 1000 Berliner SPD-Mitglieder wenden sich gegen Rot-Grün-Rot um jeden Preis
-
Sachsen-Anhalts CDU ringt um Konsequenzen aus einem umstrittenen Papier
-
Niko Ilicevic stellt mit 16 Jahren den Bundesliga-Altersrekord ein
-
Der Berliner Gendarmenmarkt erzählt von französischer Einwanderung und Wandel
-
Kapstadts Konflikt mit Pavianen verschärft sich in wohlhabenden Vororten
-
NFL-Katastrophenangst: Helikopter fliegt direkt in Feuerwerk
Bundesgerichtshof urteilt über Einstufung von Bild als mögliche NS-Raubkunst
Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilt am Freitag (09.00 Uhr) in Karlsruhe über ein Kunstwerk, das als mögliche NS-Raubkunst gelistet ist. Das Bild von Andreas Achenbach wurde 1937 von dem jüdischen Kunsthändler Max Stern verkauft, bevor er nach der erzwungenen Aufgabe seiner Galerie nach Kanada auswanderte. 1999 wurde es in London von einem Kunstsammler ersteigert. (Az. V ZR 112/22)
Ein kanadischer Trust verwaltet Sterns Nachlass. Die Treuhänder veranlassten 2016 eine Suchmeldung für das Gemälde auf der Seite der Lost-Art-Datenbank. Diese dokumentiert Kulturgüter, die Verfolgten im Nationalsozialismus möglicherweise entzogen wurden. Interpol fahndete nach dem Bild. Der Sammler erfuhr davon erst bei einer Ausstellung und zog vor Gericht. Der BGH prüft nun, ob der Eintrag in der Datenbank und die Fahndung sein Eigentum an dem Gemälde beeinträchtigen.
A.Mahlangu--AMWN