
-
Österreichs Kanzler Stocker lehnt Brandmauer zu rechtspopulistischer FPÖ ab
-
Vidal vom Verdacht der sexuellen Nötigung freigesprochen
-
NBA: Rockets erzwingen Entscheidungsspiel gegen Warriors
-
Silver würdigt Popovich: "Generationen ausgebildet"
-
"Der nächste Superstar": Antonelli verzückt die Formel 1
-
Dank Hecking: Bochum trotz drohendem Abstieg zuversichtlich
-
Lady Gaga gibt riesiges Gratis-Konzert in Rio de Janeiro
-
Vor Hintergrund drohender US-Zölle: Parlamentswahl in Singapur begonnen
-
USA stufen zwei Banden in Haiti als Terrororganisationen ein
-
Israel greift militärische Ziele in Syrien an
-
Richtungsweisende Parlamentswahl in Australien begonnen
-
Hecking bleibt auch bei Abstieg Bochum-Trainer
-
Antonelli jüngster Polesitter der Formel-1-Geschichte
-
Trump kündigt Militärparade am 14. Juni an - seinem Geburtstag
-
Wieder kein Sieg: Bochums Abstieg wird konkreter
-
Auto fährt in Stuttgart in Menschengruppe - Frau erliegt Verletzungen
-
Münster setzt Ausrufezeichen - Regensburg vor Abstieg
-
Paderborn schlägt Schalke und springt auf Rang drei
-
Auto fährt in Stuttgart in Menschengruppe - Drei Schwerverletzte
-
US-Außenminister Rubio spricht nach AfD-Einstufung von "Tyrannei" in Deutschland
-
Prinz Harry will Versöhnung mit seiner Familie
-
US-Regierung fordert Abspaltung der Google-Werbeplattform
-
Schwarz knackt Europarekord über 800 m Freistil
-
Nach 29 Jahren: Popovich nicht mehr Trainer der Spurs
-
Künftiger Kanzleramtschef Frei kündigt schärfere Grenzkontrollen ab Dienstag an
-
Armee in Uganda verschärft Vorgehen gegen Opposition
-
Landesminister Pegel fordert Einblick in AfD-Gutachten für Bundesländer
-
Pakistan ruft Bevölkerung in Kaschmir zum Anlegen von Notvorräten auf
-
Trump will öffentlichen Sendern PBS und NPR Geld streichen
-
530 Millionen Euro Strafe gegen Tiktok wegen Übermittlung von Nutzerdaten nach China
-
Explodierte Gasflasche in Niendorf mit elf Verletzten: Ermittlungen zur Ursache
-
US-Jobwachstum im April etwas höher als erwartet
-
Niederlage für Prinz Harry in Prozess um Polizeischutz in Großbritannien
-
Holocaust-Überlebende Margot Friedländer wird mit Großem Bundesverdienstkreuz geehrt
-
Finanztip: Große Unterschiede bei Programmen für die Steuererklärung
-
Final Four: Füchse gegen Nantes - Magdeburg gegen Barcelona
-
Zwischen Obst und Gemüse versteckt: Drogen im Wert von einer Million entdeckt
-
Knappes Rennen zwischen Labor und Konservativen bei Parlamentswahl in Australien erwartet
-
Alonso gut gelaunt: "Nichts Neues zu sagen"
-
Bundesfinanzhof klärt Kindergeldanspruch bei Freiwilligem Wehrdienst
-
US-Richter erklärt Trumps Abschiebungen per Kriegsgesetz für rechtswidrig
-
Nach Ausscheiden aus Amt: Scholz freut sich auf mehr gemeinsame Zeit mit Ehefrau
-
Verfassungsschutz stuft nun gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch ein
-
Dobrindt geht von "gerichtlicher Überprüfung" der AfD-Einstufung aus
-
Zollstreit: EU könnte USA zusätzliche 50 Milliarden Euro für US-Produkte anbieten
-
Ter Stegen gibt Comeback für Barcelona
-
AfD will sich gegen Verfassungsschutz-Einstufung "juristisch zur Wehr setzen"
-
530 Millionen Euro Strafe gegen Tiktok wegen Transfers von Daten nach China
-
Prozess um Lieferung von Elektronik für Drohnen an Russland in Hamburg begonnen
-
BASF hält Folgen der US-Zollpolitik für zunächst "überschaubar"

Bundesverwaltungsgericht: Keine Entschädigung für Sport-Doping in der DDR
Opfer des Sport-Dopings in der früheren DDR haben einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) zufolge keinen Anspruch auf Entschädigung wegen politischer Verfolgung. Eine solche liege ebenso wenig vor wie ein "Willkürakt im Einzelfall", entschied das BVG in Leipzig am Mittwoch. Eine Entschädigung im Wege der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung scheide daher aus. (Az. 8 C 6.23)
Die heute 69-jährige Klägerin war von 1968 bis 1973 im Jugendalter als Leistungssportlerin im Kanusport aktiv. Ihr wurden dabei Dopingsubstanzen verabreicht, was zu starkem und bis heute anhaltenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen führte. Seit ihrem 43. Lebensjahr ist sie nach Angaben des Gerichts erwerbsunfähig und mit einem Grad der Behinderung von 90 schwerbehindert. 2002 hatte sie deshalb auch eine einmalige Hilfe des Bundes nach dem "Ersten Dopingopfer-Hilfegesetz" erhalten.
Ihren 2021 gestellten Antrag auf Entschädigungsleistungen im Wege der sogenannten verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung lehnte das Land Brandenburg ab. Das Gesetz sehe dies nur bei politischer Verfolgung oder "Willkürakten im Einzelfall" vor, betonte es. Beides sei hier nicht gegeben.
Dem ist nun auch das Bundesverwaltungsgericht gefolgt. Zwar sei den staatlichen Stellen der DDR die gesundheitsschädigende Wirkung der Dopingmittel bekannt und deren heimliche Verabreichung daher grob unverhältnismäßig gewesen. "Die Maßnahme diente jedoch nicht der politischen Verfolgung und stellte auch keinen Willkürakt im Einzelfall dar", betonten die Leipziger Richter.
Ein solcher Willkürakt setze die Absicht voraus, die Betroffenen bewusst zu benachteiligen. "An einer solchen gezielten Diskriminierungsmaßnahme fehlt es hier." Auch die späteren Dopingopfer-Hilfegesetze gewährten Hilfen "lediglich aus humanitären und sozialen Gründen". Dem liege die Annahme des Gesetzgebers zugrunde, "dass ein Rechtsanspruch der Opfer staatlichen Dopings nicht besteht".
Es sei aber allein Sache des Gesetzgebers, über Hilfen und Entschädigung für die Opfer staatlichen Dopings in der DDR zu entscheiden, betonte das Bundesverwaltungsgericht abschließend. Die Gerichte könnten und dürften daher den Kreis der Anspruchsberechtigten einer "verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung" nicht ausweiten.
Y.Aukaiv--AMWN