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Wer immer funktioniert, muss nicht noch besser werden
Streit um Versuche mit Affen: Bremer Gericht gibt Eilantrag von Forscher statt
Ein an der Universität Bremen tätiger Hirnforscher darf laut einer Entscheidung des Bremer Verwaltungsgerichts seine Tierversuche mit Affen vorläufig fortsetzten. Einem entsprechenden Eilantrag des Neurowissenschaftlers gegen eine anderslautende Entscheidung der Gesundheitsbehörde der Hansestadt gab das Gericht nach eigenen Angaben vom Mittwoch statt. Der Einsatz neuer Tiere sei dabei aber auf "nicht invasive Maßnahmen" beschränkt worden, teilte das Gericht mit.
Der Bremer Wissenschaftler setzt bereits seit 1997 Affen im Rahmen seiner Forschung zu kognitiven Prozessen in Säugetiergehirnen ein, schon mehrfach gab es deshalb Gerichtsentscheidungen. Zuletzt hatte die Gesundheitsbehörde im November einen Antrag des Experten auf eine Verlängerung der Genehmigung für seine Versuche mit sogenannten Makaken abgelehnt. Deren Belastung sei durch den "angestrebten Erkenntnisgewinn" nicht gerechtfertigt, erklärte sie.
Laut Gericht bieten die von der Behörde eingeholten Fachgutachten indes "keine ausreichende und wissenschaftlich fundierte tatsächliche Grundlage" für eine entsprechende Abwägungsentscheidung. Eine abschließende Abwägung zwischen der Belastung der Tiere und der Bedeutung des Forschungsvorhabens sei daher derzeit nicht möglich. Es habe daher anhand einer Folgenabwägung entschieden: Der Schaden durch einen Stopp der Forschungen werde dabei als gravierender eingestuft als die Belastung für die betroffenen Versuchstiere.
Deshalb erlaubte das Gericht dem Experten, an seine bisherigen Forschungen anknüpfende Versuche vorläufig fortzusetzen. Die Belastung der Tiere werde von ihm auch nur als "höchstens mittelgradig" eingestuft. Zugleich hielt das Gericht "invasive Maßnahmen" an zehn neuen Versuchstieren, die der Mann ebenfalls beantragt hatte, für zunächst unnötig. In diesem Punkt scheiterte der Wissenschaftler mit seinem Antrag. Das Urteil kann noch angefochten werden.
Die vorläufige Genehmigung gilt zudem nur für zwei Monate ab dem Zeitpunkt, zu dem die Behörde über den von dem Forscher eingereichten Widerspruch gegen die Ablehnung der von ihm beantragten Genehmigung entschied. Dies tat sie nach Gerichtsangaben vom Mittwoch bisher noch nicht.
Die Gesundheitsbehörde schätzt die Leiden der Makaken bei den Versuchen nach eigenen Angaben vom November als "schwer" im Sinn der europäischen Tierversuchsrichtlinie ein. Zu den Versuchen, denen die Tiere schon seit Jahren ausgesetzt seien, gehörten Wasserentzug und die Fixierung in einem sogenannten Primatenstuhl. Dazu kämen noch "umfangreiche Kopfoperationen".
O.Karlsson--AMWN