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Wer immer funktioniert, muss nicht noch besser werden
Ministerium nimmt Neuregelung zu Umgang der Bundeswehr mit Wehrmacht zurück
Das Bundesverteidigungsministerium hat eine Neuregelung zum Umgang der Bundeswehr mit dem historischen Erbe der Wehrmacht zurückgenommen. Ein Ministeriumssprecher räumte am Mittwoch in Berlin ein, dass die im Juli vorgelegte Ergänzung zum so genannten Traditionserlass von 2018 Zweifel an der Distanz der Bundeswehr zur nationalsozialistischen Wehrmacht habe aufkommen lassen. "Das bedauern wir sehr", sagte der Sprecher. Die Ergänzungen seien nun "in Gänze außer Kraft gesetzt".
Die Neuregelung habe "insgesamt Zweifel am Grundsatz aufkommen lassen, dass der Traditionserlass von 2018 für ein klares Bekenntnis der Bundeswehr zu Demokratie und Rechtsstaat steht, ohne Bezüge eben zu Wehrmachtszeiten", sagte der Sprecher weiter. Mit der Rücknahme "stellt sich das Ministerium gegen jeden Zweifel daran, dass die Bundeswehr den Werten der freiheitlich demokratischen Grundordnung verpflichtet ist", schrieb das Ressort ergänzend im Kurzbotschaftendienst X.
Der 2018 vom Bundesverteidigungsministerium herausgegebene Traditionserlass regelt den Umgang der Bundeswehr mit dem historischen Erbe der Wehrmacht. Im Kern steht darin festgeschrieben, dass die Bundeswehr der Tradition verpflichtet ist, dass aber die Wehrmacht als Ganzes für die Bundeswehr wegen ihrer Taten in der Zeit der Nazi-Diktatur unter keinen Umständen traditionsstiftend sein könne. Damit soll klar gestellt werden, dass die Bundeswehr eine demokratische Institution sei und nicht in der Tradition der Wehrmacht stehe.
In seinen im Juli veröffentlichten "ergänzenden Hinweisen" zum Traditionserlass schrieb das Ministerium allerdings, dass sich ein Großteil der Gründergeneration der Bundeswehr aus ehemaligen Wehrmachtsoldaten rekrutiert habe, von denen sich einige durch exzellente militärische Leistungen hervorgetan hätten - und dass diese Männer künftig Teil der Traditionspflege der Bundeswehr sein könnten.
Kritiker monierten, dass dies auch ehemalige Wehrmachtsangehörige betreffe, deren demokratische Gesinnung in Zweifel stehe und die zum Teil in rechtsradikalen Krisen verehrt würden.
Diese Debatte habe im Verteidigungsministerium dazu geführt, "dass wir uns nochmal die Formulierung angeschaut haben und sie vom Markt nehmen", sagte nun der Ministeriumssprecher. Ziel der Ergänzung sei eigentlich gewesen, "für mehr Verhaltenssicherheit" in der Truppe zu sorgen. Die Neuregelung habe sich aber "jetzt in der Rückschau so nicht als förderlich herausgestellt".
Der Sprecher stellte klar, dass auch weiterhin "militärische Exzellenz" im Zweiten Weltkrieg nicht ausreiche, "um traditionswürdig im Sinne des Traditionserlasses zu sein". Zur Traditionswürdigkeit zählten auch Dinge wie Werteorientierung oder der Einsatz für Demokratie und Rechtsstaat.
L.Harper--AMWN