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Kartellamt nimmt Google Maps ins Visier
Wegen möglicher Wettbewerbsbeschränkungen bei Google Maps zulasten alternativer Kartendienste hat das Bundeskartellamt ein Verfahren gegen Google Deutschland und den US-Mutterkonzern Alphabet eingeleitet. "Wir gehen Hinweisen nach, wonach Google die Kombination seiner Kartendienste mit Kartendiensten Dritter einschränkt", erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Dienstag in Bonn.
"Das betrifft etwa die Möglichkeit, Standortdaten von Google Maps, die Suchfunktion oder Google Street View auf Nicht-Google Karten einzubinden", führte Mundt weiter aus. Geprüft werde nun unter anderem, "ob Google seine Machtstellung bei bestimmten Kartendiensten durch diese Praxis weiter ausdehnen könnte". Die Prüfung erstreckt sich demnach "parallel auf Lizenzbedingungen für die Verwendung von Googles Kartendiensten in Fahrzeugen".
Die Untersuchung steht in einer Reihe weiterer Verfahren, die die Wettbewerbshüter gegen Google und andere Digitalriesen wie Apple, Amazon und den Facebook-Mutterkonzern Meta führen oder bereits abgeschlossen haben. Grundlage dafür sind Befugnisse des Kartellamtes im Rahmen der erweiterten Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne, die Anfang vergangenen Jahres in Kraft getreten waren.
Die Behörde kann seitdem in einem zweistufigen Verfahren Unternehmen, die eine "überragende marktübergreifende Bedeutung" für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Anfang Januar hatte das Bundeskartellamt mitgeteilt, dass es diese "überragende marktübergreifende Bedeutung" bei Google beziehungsweise Alphabet festgestellt habe. Im Mai bescheinigten die Wettbewerbshüter auch dem Facebook-Mutterkonzern Meta eine solche Bedeutung.
Zur Untersuchung beim Kartendienst Google Maps erklärte das Kartellamt nun, dass Google "nach vorläufigem Stand" insbesondere die Möglichkeit beschränke, Kartendienste von Google mit Karten von Dritten zu kombinieren. Dadurch werde "möglicherweise der Wettbewerb im Bereich von Kartendienstleistungen behindert". Eine weitere Einschränkung könnte demnach darin liegen, dass Google die Verwendung seiner Dienste mit dem Angebot "Google Automotive Services" in Infotainment-Systemen in Fahrzeugen "stark reglementiert".
Im Rahmen der Ermittlungen würden nun "in den nächsten Wochen Kunden und Wettbewerber der Google Maps Plattform befragt", erläuterte die Behörde. Die Plattform Google Maps bietet Zugang zu verschiedenen Kartendiensten, die beispielsweise dazu dienen, Karten auf Drittseiten einzubinden, um etwa Standorte von Geschäften oder Hotels darzustellen. Parallel laufen beim Bundeskartellamt auch noch Verfahren zur Prüfung von Googles Konditionen zur Datenverarbeitung und dem Nachrichtenangebot Google News Showcase.
O.Johnson--AMWN