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Erhalt und Digitalisierung: Kabinett beschließt neues Gedenkstättenkonzept
Die Bundesregierung hat nach 17 Jahren ein aktualisiertes Gedenkstättenkonzept für die Erinnerung an die NS-Terrorherrschaft und die DDR-Diktatur verabschiedet. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch eine entsprechende Vorlage von Kultur-Staatsminister Wolfram Weimer (parteilos). Er betonte, Gedenkstätten und Erinnerungsorte seien "zentrale Pfeiler unseres demokratischen Selbstverständnisses". Deutschland trage "eine dauerhafte Verantwortung, die staatlich begangenen Verbrechen des 20. Jahrhunderts aufzuarbeiten und der Opfer zu gedenken".
Das erste Gedenkstättenkonzept des Bundes war 1999 verabschiedet worden, es wurde zuletzt 2008 überarbeitet. Neben dem Erhalt und der Sanierung historischer Orte liegt ein Schwerpunkt der nun erfolgten Aktualisierung auf der Digitalisierung.
Verstärkt gefördert werden sollen digitale Vermittlungsformate wie Podcasts, Social-Media-Projekte oder digitale Archive. Zudem sollen neue Themenschwerpunkte, Ausstellungsformen und eine ortsbezogene Forschung unterstützt werden. Reagieren will die Bundesregierung mit dem neuen Konzept auch auf "die wachsende Bedrohung durch Geschichtsverfälschung und zunehmende Anfeindungen, sogar Angriffe auf Gedenkstätten".
Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, begrüßte das überarbeitete Konzept als "ein wichtiges und ein notwendiges Zeichen". Der klare Fokus auf die Verbrechen der NS-Diktatur sende "angesichts der aktuellen Herausforderungen und der Bedrohung jüdischen Lebens durch den wieder aufkeimenden Antisemitismus das richtige Signal".
Gedenkstätten seien "Teil der kritischen Infrastruktur unserer Demokratie", erklärte die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag, Evelyn Zupke. "Mit der neuen Gedenkstättenkonzeption stärken wir die Erinnerung an die Opfer und schlagen zugleich eine Brücke zwischen der Vergangenheit und unserer Gegenwart durch eine Stärkung der Vermittlungsarbeit, insbesondere auch im digitalen Raum."
Die Bundesregierung wird nun auch eine wissenschaftliche Kommission berufen. Sie soll Empfehlungen erarbeiten, welche Einrichtungen künftig in die institutionelle Bundesförderung aufgenommen werden könnten.
Der deutsche Kolonialismus ist nicht Teil des Gedenkstättenkonzepts. Hier soll den Angaben zufolge ein separates Konzept entwickelt werden. Die Bundesregierung betonte, sie messe "der Auseinandersetzung mit der deutschen Kolonialgeschichte große Bedeutung bei".
O.M.Souza--AMWN