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Vogelgrippe: Branche fordert bundesweite Stallpflicht - sonst steigende Eierpreise
Angesichts der sich rapide ausbreitenden Vogelgrippe werden die Rufe nach einer bundesweiten Stallpflicht lauter. Der Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG), Hans-Peter Goldnick, nannte diese Anordnung am Montag als zentrale Maßnahme im Kampf gegen die Ausbreitung des Virus. Das Bundeslandwirtschaftsministerium will soweit bislang aber nicht gehen und verweist auf die Bundesländer - diese könnten besser auf örtliche Gegebenheiten reagieren.
Goldnick zufolge ist ein Anstieg der Fälle von Geflügelpest im Herbst durchaus üblich. In diesem Jahr sei es aber "außergewöhnlich früh" losgegangen, sagte er im ZDF-"Morgenmagazin". Zudem gebe es mittlerweile "verhältnismäßig viele Ausbrüche, über die gesamte Bundesrepublik verteilt in allen möglichen Geflügelarten". Hunderttausende Tiere mussten deshalb bereits gekeult werden, besonders viele Fälle gibt es in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.
In vielen Bundesländer werden deshalb nun die Abwehrmaßnahmen hochgefahren, Überwachungszonen eingerichtet und Stallpflichten für Geflügelhalter erlassen. Goldnick begrüßte dies. "Weit über ein Drittel der Legehennen zum Beispiel sind in Freilandhaltung oder Bodenhaltung und ein Vogelschiss eines Kranichs in so einen Auslauf genügt, um eine Herde umzubringen." Es brauche aber eine bundesweite Regelung.
Die Politik lasse sich in der Diskussion zu viel Zeit, kritisierte auch der Vorsitzende des Landesverbands der Bayerischen Geflügelwirtschaft, Robert Schmack. Andernfalls würden die Preise für Eier und Geflügelfleisch weiter steigen. "Eierpreise, die sich dann um die Hälfte noch mal erhöhen, die halte ich nicht für ausgeschlossen", sagte er dem Bayerischen Rundfunk.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) hatte am Freitag beim Thema bundesweite Stallpflicht auf die Länder verwiesen. Ein Ministeriumssprecher bestätigte diese Haltung am Montag. Grundsätzlich könne der Bund bundesweite Maßnahmen erlassen, sagte er. Es solle aber bei der Zuständigkeit der Bundesländer bleiben.
"Die zuständigen Veterinärbehörden sind mit den Bekämpfungsmaßnahmen bestens vertraut", erklärte Rainer bei einem Treffen der EU-Landwirtschaftsminister in Luxemburg. "Auch den Geflügelhaltern kommt hierbei eine hohe Eigenverantwortung zu." Er forderte zudem ein "gemeinsames Vorgehen" der EU-Staaten, ohne konkrete Maßnahmen zu nennen.
Von Brüssel genehmigt wurde bereits eine Erhöhung den zulässigen Höchstbetrags für Entschädigungszahlungen aus dem Tierseuchenfonds von 50 auf 110 Euro pro Tier. Die Änderung ist in einem Gesetzesentwurf zum Tierschutzgesetz enthalten, der derzeit im Bundestag beraten wird und noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll. Der Höchstbetrag wird allerdings nur für "hochwertige" Tiere, etwa Gänse, gezahlt - Schätzungen zufolge in weniger als einem Prozent der Fälle.
Fraglich sind noch die Auswirkungen auf den Handel mit und die Kennzeichnung von Freilandeiern, wenn eine örtliche oder bundesweite Stallpflicht gilt. Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums wird derzeit noch mit der EU geprüft, "was das für Auswirkungen haben könnte". Schmack von der bayerischen Geflügelwirtschaft äußerte die Hoffnung, dass die Eier dann weiterhin als Freilandeier verkauft werden könnten.
Die hochansteckende Geflügelpest wird vor allem durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln übertragen. Besonders Kraniche sind in diesem Jahr stark betroffen. Das für Tiergesundheit zuständige Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) rät dazu, sich in betroffenen Regionen von Wildvögeln fern zu halten und diese nicht aufzuscheuchen. Tote Tiere sollten zudem an die zuständige Veterinärbehörde gemeldet werden.
O.Norris--AMWN