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SMS mit Pfizer in Pandemie: Niederlage für Kommission vor EU-Gericht

SMS mit Pfizer in Pandemie: Niederlage für Kommission vor EU-Gericht
Rückschlag für Ursula von der Leyen: Im Streit über die Herausgabe von Textnachrichten zwischen der EU-Kommissionspräsidentin und dem Chef des Pharmakonzerns Pfizer während der Coronapandemie hat das EU-Gericht in Luxemburg gegen die Kommission entschieden. Eine Klage der "New York Times" hatte am Mittwoch Erfolg. Die Weigerung der Kommission, die Chats herauszugeben, wurde für nichtig erklärt. (Az. T-36/23)
Die Brüsseler Behörde hatte argumentiert, die Textnachrichten seien nicht archiviert worden und deshalb nicht mehr auffindbar. Diese Erklärung sei nicht plausibel, urteilte das Gericht nun. Die Kommission kann ebenso wie die Zeitung gegen das Urteil noch vor dem Europäischen Gerichtshof als nächsthöherer Instanz vorgehen.
Konkret ging es um Nachrichten, die von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla zwischen Januar 2021 und dem 11. Mai 2022 ausgetauscht haben sollen. Während der Pandemie hatte die EU inmitten einer massiven Nachfrage weltweit Impfstoffe für die Mitgliedstaaten gesichert. Als Hauptlieferanten wählte die EU-Kommission Biontech/Pfizer. Viele Aspekte der Beschaffung wurden jedoch vertraulich behandelt, was zu Vorwürfen der mangelnden Transparenz führte.
Matina Stevi, eine Journalistin der "New York Times", beantragte Zugang zu den Chats, was die Kommission aber ablehnte. Daraufhin zogen Stevi und die Zeitung vor das EU-Gericht und hatten nun Erfolg.
Das Gericht berief sich auf die Verordnung über den Zugang zu Dokumenten. In der Regel sollten alle Dokumente der EU-Organe für die Öffentlichkeit zugänglich sein, erklärte es. Wenn eine Behörde angebe, dass ein bestimmtes Dokument nicht existiere, werde das erst einmal als richtig angenommen. Diese Annahme könne aber entkräftet werden.
Die Antworten der Kommission während des gesamten Verfahrens beruhten entweder auf Hypothesen oder auf wechselnden oder ungenauen Informationen, wie das Gericht ausführte. Die Zeitung habe dagegen relevante Anhaltspunkte dafür vorgelegt, dass von der Leyen und Bourla sich wiederholt ausgetauscht hätten. So sei die Vermutung der Nichtexistenz der Dokumente entkräftet worden.
Die Kommission müsse plausible Erklärungen abgeben, warum diese Dokumente nicht auffindbar seien, betonte das Gericht. Sie habe aber nicht genau beschrieben, wie oder wo sie danach gesucht habe. Auch sei nicht klar, ob die Nachrichten gelöscht worden seien und ob das freiwillig oder automatisch passiert sei oder das Handy inzwischen ausgetauscht wurde. Zudem sei nicht plausibel erklärt, warum die Kommission die Chats nicht wichtig genug fand, um sie aufzubewahren.
Y.Kobayashi--AMWN