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Koalition kann sich nicht auf baldige Stromsteuersenkung für Privatleute einigen
Die schwarz-rote Bundesregierung hat sich nicht auf eine baldige Senkung der Stromsteuer für Privatleute einigen können. Trotz massiven Drängens aus der Union blieb es nach mehr als fünfstündigen Beratungen im Koalitionsausschuss am Mittwochabend bei den bisher im Kabinett gefassten Beschlüssen. Betont wurde, "weitere Entlastungsschritte" auch für Privatleute und die gesamte Wirtschaft sollten erst folgen, wenn "hierfür finanzielle Spielräume bestehen". Schneller als geplant soll aber die Mütterrente kommen.
In ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, die Stromsteuer möglichst schnell "für alle" zu senken. Die Bundesregierung hatte vergangene Woche aber beschlossen, die Stromsteuer zunächst nur für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft zu verringern.
Aus der Union waren daraufhin Forderungen gekommen, auch Privatleute und kleinere Betriebe einzubeziehen. Dafür wären aber im Jahr 2026 5,4 Milliarden Euro nötig. Offensichtlich fanden die Koalitionspartner am Mittwoch keine Möglichkeit, dies zu finanzieren.
In dem Beschlusspapier wird im Energiebereich neben der Stromsteuersenkung für das produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft erneut auf andere beschlossene Maßnahmen verwiesen, die teilweise auch privaten Verbrauchern zugute kommen. Dabei geht es um die geplante Abschaffung der Gasspeicherumlage sowie die Teilübernahme der Übertragungsentgelte.
"Dies ist in der Jahreswirkung eine Entlastung von ca. zehn Milliarden Euro für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft", heißt es in dem Koalitionsbeschluss. Damit würden "alle Verbraucherinnen und Verbraucher, Privathaushalte und Familien bereits um bis zu drei Cent pro Kilowattstunde entlastet. Dies bedeutet für eine vierköpfige Familie eine Entlastung von bis zu 100 Euro pro Jahr."
Die Entlastung des produzierenden Gewerbes bei der Stromsteuer habe das klare Ziel, "dadurch Arbeitsplätze zu sichern", hieß es weiter. Profitieren würden davon potenziell "über 600.000 Unternehmen". Neben stromintensiven Industriezweigen würden auch lokale produzierende Betriebe, Mittelstand und Handwerk ab einem bestimmten Energieverbrauch entlastet. Dies betreffe etwa Firmen im Bereich Nahrungsmittelherstellung, Bäckereien, Fleischereien, Energieversorger, Bau und Handwerk und Wasserwirtschaft.
Nach massivem Drängen der CSU soll die Ausweitung der Mütterrente nun zum 1. Januar 2027 kommen. "Sofern eine technische Umsetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist, wird die Mütterrente rückwirkend ausgezahlt", heißt es in dem Beschlusspapier Nach bisherigen Plänen hätte die volle Mütterrente auch für Betroffene, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, erst Anfang 2028 kommen sollen. Die Deutsche Rentenversicherung hatte die Umsetzung erst zu diesem Termin für möglich gehalten.
Zusammen mit anderen Teilen einer "großen Rentenreform" soll die Ausweitung der Mütterrente in einem ersten Paket am 6. August im Bundeskabinett beschlossen werden. Dies soll neben der Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent auch die Aufhebung des Vorbeschäftigungsverbot als Voraussetzung für die geplante Aktivrente umfassen. Durch diese soll das Arbeiten im Alter attraktiver gemacht werden, indem bis zu 2000 Euro Gehalt steuerfrei bleiben. Durch die Streichung des Vorbeschäftigungsverbots wäre auch die Anstellung beim bisherigen Arbeitgeber möglich.
Weitere Beschlüsse zur Rentenreform sollen im Herbst folgen. Dies soll die eigentliche Aktivrente und ein Betriebsrentenstärkungsgesetz umfassen, die beide zum 1. Januar 2026 umgesetzt werden sollen. Auch im Herbst soll die Frühstartrente durch das Kabinett. Dabei soll jedes Kind zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr pro Monat zehn Euro vom Staat für ein Altersvorsorgedepot bekommen. Ursprünglich war auch hier ein Start zum 1. Januar 2026 vorgesehen, im Koalitionsbeschluss wird festgehalten, dass sie nicht zu diesem Datum kommen soll - ein neuer Termin wird nicht genannt.
Als Gegenleistung für die Zustimmung des Bundesrats zum Wachstumsbooster mit höheren Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen bekräftigt die Koalition unter anderem ihre Zusage, Kommunen von Altschulden zu entlasten. Im Koalitionsvertrag sind hierfür 250 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen.
S.Gregor--AMWN