-
Offensiv-Feuerwerk: Handballer gewinnen ersten WM-Härtetest
-
EU-Gipfel: Orban hält an Blockade des Ukraine-Kredits fest
-
Iran fordert von Berlin Klarstellung zur Nutzung von Ramstein durch USA
-
Iran-Krieg: Trump-Forderung an Kongress könnte Ukraine-Kosten übersteigen
-
Erste Hürde für US-Handelsdeal genommen: EU-Parlament stimmt für Zollabschaffungen
-
Gedenkstätten fordern Aufnahme von KZs in Unesco-Welterbe-Liste
-
Botschafter: Iran fordert von Berlin Klarstellung zur Nutzung von Ramstein durch USA
-
Weiterer Energiepreisschock nach Angriffen auf Energieinfrastruktur in Nahost
-
Trump erwartet von Japan mehr Einsatz im Iran-Krieg
-
Belletristik-Preis der Leipziger Buchmesse für Poladjan - Kritik an Weimer
-
Italien und Dänemark warnen vor Fluchtbewegung durch Iran-Krieg wie im Jahr 2015
-
UN-Schifffahrtsorganisation fordert Evakuierungskorridor für Schiffe im Persischen Golf
-
Jeanmonnot holt Gesamtweltcup - Voigt als 16. beste Deutsche
-
Belletristik-Preis der Leipziger Buchmesse für Katerina Poladjan
-
Vergewaltigungsvorwürfe: Anwalt von Mette-Marits Sohn fordert Freispruch
-
Deutsche Rüstungsindustrie soll enger mit zivilen Unternehmen verzahnt werden
-
Von Trump nominierter Heimatschutzminister knapp durch Ausschuss bestätigt
-
23-Jähriger entführt in Bayern Kind aus Standesamt
-
Tag der Demokratiegeschichte am 18. März wird aufgewertet
-
Pistorius schließt deutschen Hormus-Einsatz nicht aus - und nennt Bedingugen
-
Stadionsicherheit: Sportministerkonferenz erhöht Druck auf DFL
-
Atomkraft-Debatte: AfD fordert Wiedereinstieg - Heftiger Gegenwind im Bundestag
-
Nach Einspruch: Dzeko-Sperre auf ein Spiel reduziert
-
US-Sondergesandter spricht in Minsk über möglichen USA-Besuch Lukaschenkos
-
Thüringen: Arbeiter wird zwischen Lastwagen und Laderampe eingequetscht und stirbt
-
Schockanruf in Bayern: Betrüger erbeuten Schmuck für mehrere hunderttausend Euro
-
Welthandelsorganisation: Krieg in Nahost belastet Handelsströme massiv
-
Bayern: Lebenslange Haft nach Todesschüssen auf Hochzeitsfeier in Fürth
-
Schienennutzung: Regionale Verkehrsunternehmen schlagen nach EuGH-Urteil Alarm
-
Politik-Erklärer Nagelsmann? "Das ist nicht meine Rolle"
-
Gleitschirmverein scheitert mit Klage gegen Windrad in Nordrhein-Westfalen
-
Lügenkonstrukt erschaffen und Kinder misshandelt: Fast vier Jahre Haft in Bremen
-
Regierung plant Aufklärungskampagne über Gefahren von Social Media
-
Drei Tote bei russischen Drohnenangriffen in der Ostukraine
-
Nagelsmann über Musiala: "Das bringt nichts"
-
Baumgart lobt Kompany: "Wie trainiert man das?"
-
US-Verteidigungsminister Hegseth: Kein Zeitplan für Ende des Iran-Kriegs
-
EZB lässt Leitzinsen trotz Energiepreisschocks vorerst unverändert
-
Iran-Krieg: Tausende Luxuswagen auf Weg nach Dubai auf kenianischer Insel gestrandet
-
Iran-Krieg: Energieanlagen in Golfregion zunehmend Ziel von Angriffen - Ölpreis steigt massiv
-
Schneider fordert mehr Windkraft und Solar - und Änderungen an Heizungs-Kompromiss
-
Nagelsmann nominiert Urbig und Karl - Musiala fehlt
-
Bayern: Lange Haft nach versuchter Tötung von dreijähriger Tochter mit Mäusegift
-
EU-Gipfel: Merz fordert "klares Signal" für europäische Hilfe nach dem Iran-Krieg
-
Iranische Abgeordnete wollen Gebühren für Fahrt durch Straße von Hormus erheben
-
Huawei-Ausschluss von Mobilfunknetz: EuGH-Gutachten stärkt Politik den Rücken
-
Kovac: Keine Zeit für Experimente beim BVB
-
Regierungschef Schweitzer drängt Bundesregierung zu rascheren Reformen
-
Ohne Anhörung in Psychiatrie eingewiesen: Richterin in Niedersachsen freigesprochen
-
Autofahrer und Pferd sterben bei Unfall in Hessen
Bundesarbeitsgericht erschwert Arbeitgebern Rosinenpickerei in Arbeitsverträgen
Für die in Arbeitsverträgen häufigen Verweise auf einen Tarifvertrag hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) Arbeitgebern die Rosinenpickerei erschwert. Nach einem am Mittwoch in Erfurt veröffentlichten Urteil unterliegt ein Arbeitsvertrag der vollen gerichtlichen Kontrolle, wenn er nicht den gesamten Tarifvertrag in Bezug nimmt, sondern teils abweichende Regelungen trifft. (Az. 10 AZR 162/24)
Von Arbeitgebern formularmäßig verwendete Arbeitsverträge gelten rechtlich als Allgemeine Geschäftsbedingungen. Wie diese unterliegen sie daher einer gerichtlichen Kontrolle, um eine einseitige Benachteiligung der schwächeren Seite – etwa Verbraucher, Mieter oder eben Arbeitnehmer – zu vermeiden.
Für Tarifverträge gilt dies nicht. Gesetzgeber und Arbeitsgerichte gehen hier davon aus, dass Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften auf Augenhöhe verhandeln und daher ein für beide Seiten angemessenes Gesamtpaket schnüren.
Der Kläger im Streitfall war Rettungssanitäter in Hessen. Sein Arbeitsvertrag richtete sich weitgehend nach dem Reformtarifvertrag des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), wich aber in mehreren Punkten davon ab.
Im November 2021 hatte der Rettungssanitäter ein Weihnachtsgeld in Höhe von 2767 Euro erhalten. Im Januar kündigte er sein Arbeitsverhältnis zum 31. März 2022. Unter Hinweis auf den DRK-Reformtarif forderte der Arbeitgeber die Jahressonderzahlung zurück.
Das BAG urteilte nun, dass der Rettungssanitäter das Geld behalten darf. Zwar seien die tarifvertraglichen Voraussetzungen für eine Rückzahlung erfüllt. Auf das für Tarifverträge bestehende "Kontrollprivileg" könne sich der Arbeitgeber aber nicht berufen, weil der von ihm vorformulierte Arbeitsvertrag teils abweichende Regelungen enthalte.
Zur Begründung betonten die Erfurter Richter, dass erst "die Gesamtheit der Regelungen eines Tarifvertrags" die Vermutung rechtfertige, dass er die gegenläufigen Interessen angemessen ausgleicht. Unschädlich seien lediglich ergänzende Klauseln zu Fragen, die der in Bezug genommene Tarifvertrag nicht regelt.
Daher unterliege hier der Arbeitsvertrag einer gerichtlichen Kontrolle. Diese ergebe, dass die Rückzahlung den Arbeitnehmer unangemessen benachteilige. Denn nach der tariflichen Klausel solle das Weihnachtsgeld nicht nur die Betriebstreue belohnen, sondern sei auch rückwirkend als "Vergütung für erbrachte Arbeitsleistung" gedacht.
P.Santos--AMWN