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Verhandlung zu Sammelklage von Verbraucherschützern nach Facebook-Datenleck beginnt
In Hamburg befasst sich das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) am Freitag erstmals mit einer Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta. Bei der mündlichen Verhandlung soll es nach Angaben einer Gerichtssprecherin zunächst um Fragen zur Zulässigkeit der Klage und der Zuständigkeit des Gerichts gehen. Die Verbraucherschützer wollen im Rahmen einer sogenannten Musterfeststellungsklage erreichen, dass Betroffene eines 2021 bekannt gewordenen Datenlecks bei Facebook Schadenersatz in Höhe von bis zu 600 Euro geltend machen können. (Az. 11 VKI 1/24)
Hintergrund ist, dass in den Jahren 2018 und 2019 Unbekannte bei Facebook Daten von Hunderten von Millionen von Nutzerinnen und Nutzern abgegriffen hatten. Damals konnten Nutzer über die Eingabe von Telefonnummern in die Suchfunktion identifiziert werden. Inzwischen ist das nicht mehr möglich. Die Unbekannten generierten millionenfach zufällige Telefonnummern und riefen über automatisierte Anfragen die Daten von Nutzern ab. Im April 2021 wurden die Daten von 533 Millionen Nutzern im Internet verbreitet.
Mit der Sammelklage sollten betroffene Facebook-Nutzerinnen und -Nutzer in Deutschland unterstützt werden, "damit sie einfacher zu einer Entschädigung kommen", hatte vzbv-Vorständin Ramona Pop im Vorfeld des Verhandlungsbeginns erklärt. "Das Datenleck bei Facebook brachte erhebliche Risiken für die Betroffenen mit sich", führte sie weiter aus. "Betroffene können seitdem leichter ins Visier von Cyberkriminellen geraten - etwa durch Phishing-Mails, Betrugsmaschen wie den 'Enkeltrick' oder durch Identitätsdiebstahl."
Aus Sicht der Verbraucherzentrale muss sich die Höhe der Entschädigungen an der Art der veröffentlichten Daten orientieren. Wenn etwa neben Facebook-ID, Name und Telefonnummer auch Wohnort, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum sowie Beziehungsstatus öffentlich geworden sind, fordert die Verbraucherzentrale 600 Euro Schadenersatz pro Person.
Bis Anfang Oktober schlossen sich laut vzbv bereits mehr als 14.000 Menschen der Klage an. Betroffene können sich nach Angaben der Verbraucherschützer weiterhin der Klage anschließen und somit mögliche Ansprüche auch vor einer Verjährung schützen. Informationen dazu gibt es über die Internetseite .
Dem vzbv zufolge haben Verbraucher nach der letzten mündlichen Verhandlung noch drei Wochen Zeit, um sich für die Klage an- oder abzumelden. Da aber noch unklar sei, wann die letzte mündliche Verhandlung ist, sollten An- oder Abmeldungen sicherheitshalber bis zum 31. Oktober 2025 erfolgen.
P.Mathewson--AMWN