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Panama stellt Gründer der Kanzlei Mossack-Fonseca vor Gericht
Mehr als fünf Jahre nach der Enthüllung der "Panama Papers" werden die Gründer der Kanzlei Mossack-Fonseca in Panama vor Gericht gestellt. Insgesamt 32 Menschen soll laut am Dienstag veröffentlichten Gerichtsunterlagen in dem zentralamerikanischen Land der Prozess gemacht werden. Darunter sind nach AFP-Informationen auch die Anwälte Jürgen Mossack und Ramón Fonseca Mora, deren Kanzlei im Zentrum des Daten-Leaks zu fragwürdigen Offshore-Konten stand.
Der Prozess soll nach Angaben der Justizbehörden zwischen dem 15. und 18. November 2022 stattfinden. Die Staatsanwaltschaft hatte die Anklage wegen Geldwäsche-Verdachts bereits im November vergangenen Jahres beantragt.
Die Machenschaften der Kanzlei Mossack-Fonseca wurden 2016 durch eine als "Panama Papers" bekannt gewordene Untersuchung des Internationalen Konsortiums Investigativer Journalisten (ICIJ) aufgedeckt. Die Untersuchung, die auf dem Leak von 11,5 Millionen Dokumenten aus der Kanzlei basierte, enthüllte unter anderem, dass Staats- und Regierungschefs und bekannte Persönlichkeiten aus der Welt der Finanzen, des Sports und der Kunst Geld vor dem Fiskus versteckt hatten.
Unter den Prominenten waren der isländische Regierungschef Sigmundur David Gunnlaugsson und der pakistanische Regierungschef Nawaz Sharif, die beide von ihren Ämtern zurücktraten, sowie der ehemalige britische Premierminister David Cameron und der Fußballstar Lionel Messi aufgeführt.
Die Kanzlei Mossack-Fonseca musste nach Bekanntwerden des Skandals ihre Tätigkeit einstellen. Panama wurde international wiederholt kritisiert, weil viele der Beteiligten bislang straffrei davongekommen waren.
Bei dem 73-jährigen Jürgen Mossack handelt es sich um einen aus Fürth in Bayern stammenden Anwalt, der die panamaische Staatsbürgerschaft besitzt. Anfang der 60er Jahre wanderte die Familie von Deutschland nach Panama aus, Mossack studierte Jura in Panama und arbeitete danach in verschiedenen Kanzleien in Panama-Stadt und London.
In den 80er Jahren gründete er mit dem gebürtigen Panamaer Fonseca die Kanzlei Mossack-Fonseca mit der Spezialisierung auf Briefkastenfirmen. Gegen Mossack und Fonseca liegen wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung auch deutsche Haftbefehle vor. Panama liefert seine Staatsbürger allerdings nicht nach Deutschland aus.
In dem neuen Verfahren ist jedoch fraglich, ob die Beschuldigten tatsächlich bestraft werden. Vor kurzem hatte der Oberste Gerichtshof Panamas eine ehemalige Mitarbeiterin von Mossack-Fonseca mit der Begründung freigesprochen, ihre Aktivitäten innerhalb der Firma erfüllten nicht den Straftatbestand der Geldwäsche. Steuerhinterziehung ist in Panama wiederum erst seit 2019 strafbar und damit auf die 2016 enthüllten Machenschaften nicht anwendbar.
Nach den "Panama Papers" hatte das Land Reformen eingeleitet, um sein Finanzsystem zu schützen und sein internationales Image zu verbessern. Unter anderem führte die Regierung Maßnahmen zur Identifizierung der Herkunft und des Endbegünstigten von Unternehmen ein, verstärkte gesetzliche Kontrollen und belegte Steuerhinterziehung mit Haftstrafen.
Außerdem unterzeichnete Panama ein Abkommen mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) über den automatisierten Austausch von Steuerinformationen mit mehr als hundert Ländern. Dennoch steht Panama in der EU noch immer auf der Liste der Steuerparadiese. Auch die Internationale Geldwäsche-Einheit FATF ist der Ansicht, dass Panamas Regierung nicht genug gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unternimmt.
L.Miller--AMWN