
-
Trumps Sicherheitsberater Waltz wird nach Chatgruppenaffäre ersetzt
-
Demonstrationen zum 1. Mai in deutschen Städten bislang vorwiegend friedlich
-
Trump: Bisheriger Sicherheitsberater Waltz soll US-Botschafter bei der UNO werden
-
Drama in Ungarn: Magdeburg im Final Four der Champions League
-
Nach Kämpfen mit Regierungstruppen: Syrischer Drusenführer spricht von "Völkermord"
-
Ukraine und USA äußern sich nach Unterzeichnung des Rohstoffabkommens positiv
-
US-Medien: Trumps Nationaler Sicherheitsberater Waltz muss gehen
-
Märtens erneut mit Top-Leistung - Klemet vor Wellbrock
-
Weltmeistertrainer Herbert übernimmt 2026 Kanadas Basketballer
-
Gasflasche in Niendorf explodiert: Elf Verletzte in Ostsee-Urlaubsort
-
Schüller mit Dreierpack: Bayern-Frauen feiern erstes Double
-
NHL: Draisaitl in Endauswahl um MVP-Auszeichnung
-
US-Medien: Trumps Nationaler Sicherheitsberater Waltz geht
-
62. Eschborn-Frankfurt: Matthews gewinnt im Massensprint
-
Maibaum stürzt in Menschenmenge: Fünf Verletzte in Nordhein-Westfalen
-
Serbien: Erste gemeinsame Großdemonstration von Studenten und Gewerkschaften
-
Klingbeil kündigt "neue Gesichter" in der SPD an - und "Schritte zu Generationswechsel"
-
DGB-Chefin Fahimi zum Tag der Arbeit: "Wollen Achtstundentag statt Hamsterrad"
-
Hubertus Heil wird neuer Bundesregierung nicht angehören
-
Merkel wünscht Merz "viel Fortune" als Bundeskanzler
-
Aktivisten melden mehr als 400 Festnahmen bei Kundgebungen zum 1. Mai in Istanbul
-
Zwei Monate nach Eklat im Weißen Haus: USA und Ukraine unterzeichnen Rohstoffabkommen
-
"Spiegel": Scholz wünscht sich Musik von den Beatles, Bach und Aretha Franklin
-
Spanien trauert um Super-Fan Manolo
-
Neuer Landwirtschaftsminister - neue Debatte über Steuern auf Fleisch
-
Zoff in Wolfsburg: Maehle und Amoura geraten aneinander
-
Scholz schließt Aufsichtsratsposten aus - Will "sein Bundestagsmandat ausüben"
-
Trans-Frauen aus englischem Fußball künftig ausgeschlossen
-
Tödlicher Unfall bei Einweisen von Lastwagen in Berlin
-
Trans-Frauen im englischen Fußball künftig ausgeschlossen
-
IW: Kaufpreise bei Immobilien steigen wieder deutlich
-
Chaos Computer Club deckt weitere Sicherheitslücke bei E-Patientenakte auf
-
Lage in Kaschmir spitzt sich weiter zu - Indien meldet erneut Schusswechsel
-
Israelische Feuerwehr weiter gegen Buschbrände im Einsatz
-
Trump sichert Musk Verbleib als Berater im Weißen Haus zu
-
Klingbeil will als Finanzminister "entschlossen" Sondervermögen Infrastruktur umsetzen
-
Ex-Bundestrainer Krupp wird Coach beim Zweitligisten Landshut
-
Ersatz für Wirtz? Leverkusen holt Hertha-Juwel Maza
-
Aggressive freilaufende Kuh hält Polizei und Anwohner nahe Mannheim in Atem
-
James lässt Zukunft offen: "Habe keine Antwort"
-
Kamala Harris: Trump setzt "eigennützige Vision von Amerika" um
-
Abgesetzter südkoreanischer Präsident Yoon auch wegen Amtsmissbrauchs angeklagt
-
Bitteres Kleber-Debüt: Lakers raus aus den Play-offs
-
Messi scheitert mit Miami im Champions-Cup-Halbfinale
-
Trump sichert Musk Verbleib im Weißen Haus zu
-
NHL: Sturm und Titelverteidiger Panthers im Viertelfinale
-
Füchse träumen vom Titel in der Champions League
-
Spektakel in Barcelona: Flick "beeindruckt", Inter "stolz"
-
Richterin hebt Haftbefehl gegen Boliviens Ex-Präsidenten Morales auf
-
Behörden: Mindestens zwei Tote bei russischem Angriff auf Odessa

Verpächterin darf Vertrag bei Zimmervermietung an Geflüchtete nicht kündigen
Eine Verpächterin eines Hotels in Hessen darf den Pachtvertrag wegen der Vermietung von Zimmerkontigenten an eine Kommune zur vorübergehenden Unterbringung von Geflüchteten nicht fristlos kündigen. Die Vermietung überschreitet nicht den Nutzungszweck eines zum Hotelbetrieb gepachteten Gebäudes, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag mitteilte. Es wies die Klage der Verpächterin auf Räumung des Hotels ab. (Az.: 2 U 63/24)
2016 hatte die Klägerin mit der Beklagten einen Vertrag über Räume zum Betrieb eines Hotels in Gießen geschlossen. Seit Herbst 2022 buchte das Jugendamt der Stadt regelmäßig Zimmer für in seiner Obhut stehende unbegleitete minderjährige Geflüchtete. 2023 kündigte die Klägerin den Vertrag nach einer Abmahnung fristlos, weil sie die Unterbringung unbegleiteter Jugendlicher für vertragswidrig hielt.
Das Landgericht Gießen gab der Klage in erster Instanz statt und verurteilte die Beklagte zur Räumung. Diese Entscheidung revidierte das Oberlandesgericht nun. Die fristlose Kündigung war unwirksam, wie die Richter urteilten. Demnach war der Abschluss von zeitlich begrenzten und auf bestimmte Zimmer bezogenen Beherbergungsverträgen mit der Stadt Gießen erlaubt.
Unzulässig wäre es gewesen, wenn die Stadt das gesamte Gebäude übernommen und zu einer Geflüchtetenunterkunft umgebaut hätte. Das war hier nicht der Fall. Die Klägerin hat auch keinen Anspruch darauf, dass die Vermietung nur an einen bestimmten Kreis von Menschen erfolgen darf, solange keine Beeinträchtigungen der Räume zu befürchten sind. Dass Geflüchtete die Zimmer nachlässiger nutzten, als dies bei einer Vermietung an klassische Hotelgäste der Fall wäre, sah der Senat nicht als erwiesen an.
D.Moore--AMWN