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Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte kirchlicher Arbeitgeber bei Stellenvergabe
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte kirchlicher Arbeitgeber bei der Stellenbesetzung gestärkt. Diese hätten bei der Frage, ob sie von Bewerbern eine Kirchenmitgliedschaft verlangen können, aufgrund ihres grundgesetzlich garantierten "religiösen Selbstbestimmungsrechts" einen erheblichen Ermessens- und Entscheidungsspielraum, entschied das Gericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Es gab der Verfassungsbeschwerde eines kirchlichen Vereins in einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung statt. (Az. 2 BvR 934/19)
Konkret ging es um eine bereits 2018 vom Bundesarbeitsgericht in der Sache getroffene Entscheidung. Dieses hatte einer nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladenen konfessionslosen Bewerberin eine Entschädigung von rund 3915 Euro zugesprochen, weil es sie als wegen ihrer Religion benachteiligt und diskriminiert ansah. Der Arbeitgeber, ein kirchlicher Verein, ging vor dem Verfassungsgericht dagegen vor.
Die Karlsruher Richter stuften dessen Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil als begründet ein. Das Bundesarbeitsgericht habe das Interesse des Arbeitgebers bei der Abwägung in dem Streitfall "nicht in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise gewichtet" und "ein eigenes Verständnis einer glaubwürdigen Vertretung des kirchlichen Ethos nach außen an die Stelle des Verständnisses des Beschwerdeführer" gestellt.
O.Karlsson--AMWN