-
Rentenreform: Frankreichs Nationalversammlung beschließt Aussetzen
-
Haushaltsausschuss berät abschließend über Etat 2026
-
Koalitionsausschuss trifft sich im Kanzleramt - Fokus auf Wirtschaft und Arbeit
-
Korruptionsaffäre im ukrainischen Energiesektor: Minister reichen Rücktritt ein
-
Sorgerechtsstreit: 41-Jähriger in Paderborn soll Ehefrau mit Spritze vergiftet haben
-
Streit um Weihnachtsmarkt in Magdeburg: Einigung auf schärferes Sicherheitskonzept
-
Stadionsicherheit: DFL und DFB wollen Fankultur erhalten
-
Weißes Haus: Epstein-Mails sollen Trump "diffamieren"
-
"Pure Ideologie": Scholz warnt vor Abbau des Sozialstaats
-
Louvre-Diebstahl: 38-Jährige unter Auflagen auf freiem Fuß
-
Bundesgerichtshof verhandelt im März Klimaklagen von Umwelthilfe gegen Autobauer
-
Ukraine: Energieministerin und Justizminister treten wegen Korruptionsskandals zurück
-
Verschwundene Eisbachwelle in München: Kies soll Welle wiederbeleben
-
ADAC: Spritpreise legen erneut zu
-
Wirtschaftsweise fordern mehr Investitionen und weniger Ausgaben für "Wahlgeschenke"
-
Familie war im Haus: Einbruch bei England-Star Sterling
-
Frankreichs Abgeordnete debattieren Verschiebung der Rentenreform
-
Wadephul fordert von Ukraine "entschlossenen Kampf gegen Korruption"
-
Epstein-Affäre: Mutmaßliche Emails von Sexualstraftäter über Trump veröffentlicht
-
Fährunglück in Hamburg mit 19 Verletzten: Bewährungsstrafe für Kapitänin
-
Offenbar Waffen für Hamas-Anschläge beschafft: Weiterer Verdächtiger festgenommen
-
Bundeswehr-Jubiläum: Steinmeier für "fairen und verlässlichen" Weg bei Wehrdienst
-
Bundesfinanzhof: Urteile zu neuer Grundsteuer am 10. Dezember
-
Wirtschaftsweise Grimm fordert regional unterschiedliche Strompreise
-
Merz hält auch nach Trumps Absage an Teilnahme am G-20-Gipfel fest
-
Unicef: Neun Prozent der Kinder in Deutschland erleben Armut im Alltag
-
Britischer Gesundheitsminister dementiert Pläne zu Sturz von Premier Starmer
-
BGH: Weitergabe von Namen an Schufa bei Abschluss von Mobilfunkvertrag zulässig
-
Luxusautos in Wert von zwei Millionen Euro gestohlen: Haftstrafen in Hamburg
-
Bundesregierung erwartet von Kiew Aufklärung in Korruptionsaffäre
-
In Algerien inhaftierter Schriftsteller Sansal auf Bitten Berlins begnadigt
-
Hohe Vermögensungleichheit: Wirtschaftsweise fordern Erbschaftsteuerreform
-
Wirtschaftsweise: 2026 nur 0,9 Prozent Wachstum - scharfe Kritik an Sondervermögen
-
Betrüger erbeuten mindestens 100.000 Euro bei Ehepaar in Bayern
-
Mbappé: Frankreich am Jahrestag "in Gedanken bei Betroffenen"
-
Grenzkonflikt: Kambodscha und Thailand werfen sich gegenseitig neue Angriffe vor
-
Algeriens Präsident begnadigt inhaftierten Schriftsteller Sansal
-
Ende der US-Haushaltssperre in Sicht: Trump spricht von "großem Sieg"
-
DFB-Team in Luxemburg wohl ohne Schlotterbeck
-
Bericht: London begrenzt Geheimdienstkooperation mit den USA wegen Angriffen in Karibik
-
Neuer Nachtzug nach Berlin: European Sleeper kündigt Verbindung von Paris ab März an
-
16 Festnahmen bei europaweitem Schlag gegen Enkeltrickbetrüger
-
Gräueltaten im Kongo: Ex-Rebellenchef steht in Paris vor Gericht
-
Korruptionsaffäre im ukrainischen Energiesektor: Justizminister suspendiert
-
Mann getötet und Leiche zerstückelt: Bremer Hafturteil rechtskräftig
-
Starke Sonnenstürme treffen Erde: Weltraumzentrum warnt vor Störungen
-
Umfrage: Winter beeinflusst Homeoffice-Präferenz von Erwerbstätigen
-
Französische Gewerkschaft ruft zu nächsten Rentenprotesten auf
-
30 Meter abgestürzt: 75-Jähriger Wanderer stirbt nach Bergunfall in Bayern
-
UN-Klimakonferenz: Zusammenstoß zwischen indigenen Demonstranten und Sicherheitskräften
Bundesfinanzhof: Urteile zu neuer Grundsteuer am 10. Dezember
Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat am Mittwoch in drei Fällen über die neue Grundsteuer nach dem sogenannten Bundesmodell verhandelt. Ihre Urteile wollen die Münchener Richter am 10. Dezember verkünden, wie die Vorsitzende Richterin Franceska Werth mitteilte. Die Entscheidung sei noch offen, hieß es nach der Verhandlung. (Az. II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25)
Seit Anfang diesen Jahres gelten für rund 36 Millionen Grundstücke und Immobilien neue Regelungen für die Festsetzung der Grundsteuer. Das Bundesverfassungsgericht hatte die vorherige Regelung 2018 gekippt, weil sie nach überholten "Einheitswerten" berechnet wurde. Vielerorts wurden dadurch immense Wertsteigerungen von Immobilien nicht berücksichtigt, etwa in Berlin.
Im Zuge der Grundsteuerreform trafen die Länder Hamburg, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern eigene Regelungen, die auf die Fläche oder den Bodenwert abstellen. Die übrigen elf Bundesländer nutzen das sogenannte Bundesmodell, das zur Steuerbemessung fiktive Mieteinnahmen und den Bodenwert heranzieht. Der BFH beschäftigte sich zunächst nur mit dem Bundesmodell.
In einem der verhandelten Leitfälle monierten die Kläger aus Köln, dass der Gesetzgeber faktisch keine Neuregelung geschaffen, sondern nur die früheren "Einheitswerte" mit neuen Daten unterfüttert habe. Finanzamt und Bundesfinanzministerium konterten, dass dies den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspreche. Das Bundesverfassungsgericht habe dem Bund einen weiten Spielraum eingeräumt, wie er seine Gesetzgebungskompetenzen nutzt.
Zudem kritisierten die Kläger die im vorliegenden Fall verwendeten Daten als zu ungenau. Die nicht genau genug erfasste Lage, der Zustand des Gebäudes oder auch die in Nordrhein-Westfalen nicht berücksichtigte Geschosszahl könnten einen erheblichen Unterschied machen. Das Finanzamt erwiderte, eine Berücksichtigung solcher Daten sei nicht "massentauglich". Die Geschosszahl etwa würde im konkreten Fall die Steuer lediglich um rund 20 Euro pro Jahr reduzieren.
Im weiteren Fall einer Wohnung in Berlin an der Bahntrasse nach Hamburg sagte die Vertreterin des Finanzamts Spandau, die Besteuerung sei in dem Stadtteil niedriger als früher. Dennoch sei für solche besonderen Lagen der Nachweis eines geringeren Verkehrswertes im Einzelfall möglich.
Umstritten war schließlich auch die auf Eilbeschlüsse des BFH zurückgehende Regelung, wonach Eigentümer einen niedrigeren Wert ihrer Immobilie nachweisen können als für die Steuer herangezogen. Die Kläger argumentierten, dass dies die Bürger überfordere. Zudem bleibe die Ungerechtigkeit durch zu niedrig besteuerte Immobilien in jedem Fall bestehen.
Zu diesen rechtlichen Fragen äußerten sich die obersten Finanzrichter während der Verhandlung noch nicht. Zu der von den Klägern angeführten hohen Zahl von - mit Blick auf die BFH-Verfahren weitgehend ruhend gestellten - 2,8 Millionen Einsprüchen gegen Steuerbescheide nach dem Bundesmodell sagte Richterin Werth, diese gehe sicher auch auf die Veröffentlichungen der Interessenverbände und die von diesen bereitgestellten Mustereinsprüche zurück. Im konkreten Leitfall der Wohnung in Köln erscheine die herangezogene Kaltmiete von 10,18 Euro je Quadratmeter "nicht zu hoch".
Th.Berger--AMWN