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43 Jahre nach Mord an Sexarbeiter in Hamburg: Urteil gegen 61-Jährigen rechtskräftig
Mehr als 43 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines transsexuellen Prostituierten in Hamburg ist der Schuldspruch gegen den wegen Mordes verurteilten Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des heute 61-jährigen Mannes, der die Tat im Alter von 18 Jahren begangen haben soll. Wie das Gericht am Montag in Karlsruhe weiter mitteilte, war der Beschuldigte vom Landgericht Hamburg im Mai 2026 zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden.
Das Landgericht in der Hansestadt hatte es als erwiesen angesehen, dass der Verurteilte sein Opfer im Januar 1983 in dessen Wohnwagen in Hamburg erschossen hatte. Der Bundesgerichtshof bestätigte nun, dass keine Rechtsfehler bei der Verurteilung des Mannes gemacht wurden. Dieser sei zudem nach Jugendstrafrecht zu verurteilen, da er zur Tatzeit auf dem Entwicklungsstand eines Heranwachsenden gewesen sei.
Den Ermittlungen zufolge stieg der damals 18-Jährige zunächst in das Auto des transsexuellen Prostituierten. Beide fuhren anschließend zu einem Wohnwagen, wo er Mann dreimal mit einem Revolver auf sein Opfer geschossen haben soll. Der Prostituierte verstarb noch am Tatort an inneren Blutungen. Der Täter stahl danach Bargeld aus dem Wohnwagen.
Y.Aukaiv--AMWN