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"Überlebenschance" oder "Organbeschaffung": Bundestag berät Neureglung der Organspende
Es waren buchstäblich Fragen von Leben und Tod, die der Bundestag am Donnerstag diskutiert hat: In einer mit großer Ernsthaftigkeit geführten Debatte berieten die Abgeordneten über eine fraktionsübergreifende Initiative für die Einführung der Widerspruchslösung für Organspenden. Es gehe darum, dass "todkranke Mitmenschen eine Überlebenschance erhalten", sagte die SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar. Dagegen warnte die FDP-Abgeordnete Kristine Lütke davor, das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper auszuhelben.
Derzeit erfolgt eine Organspende hierzulande nur, wenn jemand dies vor dem Tod klar erlaubt hat, zum Beispiel mit dem Organspendeausweis, oder wenn die Angehörigen zustimmen. Bei der Widerspruchslösung würden alle einwilligungsfähigen Erwachsenen als potenzielle Spender gelten - es sei denn, sie widersprechen zu Lebzeiten. Solche Regelungen gibt es bereits in einer Reihe anderer europäischer Länder, darunter Österreich und Spanien.
Vor diesem Hintergrund sei es nicht einsichtig, warum dies dann "hier nicht zumutbar sein soll", argumentierte die Abgeordnete Dittmar, die zu den Initiatorinnen des diskutierten Gesetzentwurfs gehört. Sie wies darauf hin, dass in Deutschland mehr als 8500 Menschen auf einer Warteliste für ein Organ stehen und jeden Tag zwei bis drei von ihnen sterben. Nirgendwo sonst in der EU warteten Menschen so lange auf ein Organ - im Schnitt seien es acht Jahre, sagte Dittmar.
Die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann sagte, die Widerspruchslösung sei zwar "kein Allheilmittel, aber wir haben alles andere versucht", etwa die Einführung eines neuen Organspenderegisters. Einen Zwang zur Organspende "darf es niemals geben" - es sei aber "zumutbar, sich zu entscheiden", betonte Connemann.
Der Grünen-Abgeordnete und Arzt Armin Grau berichtete von Gesprächen mit überforderten Angehörigen von potenziellen Organspendern. Die bisher geltende Entscheidungslösung sei "zutiefst unbefriedigend", sagte er. Die Linke-Abgeordnete Petra Sitte unterstrich, mit der Widerspruchslösung werde niemand bevormundet.
Als offizieller Entsandter des Bundesrats warb auch der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) für die Widerspruchslösung. Die Länderkammer hatte erst in diesem Sommer mit großer Mehrheit deren Einführung gefordert.
Gegen die Widerspruchslösung stellte sich die FDP-Abgeordnete Kristine Lütke. "Das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper über den Tod hinaus" sei von herausragender Bedeutung - eine staatlich verpflichtende "Organbeschaffung" werde dem nicht gerecht, sagte sie. Mit der Widerspruchslösung werde der "Konsens" ignoriert, "dass bloßes Schweigen keine Zustimmung ist".
Die Grünen-Abgeordnete Linda Heitmann äußerte sich ebenfalls ablehnend. Die lange in der Suchtkrankenhilfe tätige Politikerin verwies darauf, dass es Menschen gebe, die vom Gesundheitssystem nur schlecht erreicht würden. Dies werde dann auch für die Aufklärung über die Widerspruchslösung und die entsprechende Abfrage der Einstellung gelten, warnte Heitmann.
Der SPD-Politiker Lars Castellucci wies darauf hin, dass das Thema Organspende für viele Menschen mit Ängsten behaftet sei. Mit diesen Ängsten müsse die Politik umgehen - und dürfe sie "nicht mit einer Widerspruchslösung übergehen".
Der Gesetzentwurf wurde im Anschluss an die Debatte an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Ob es vor der Neuwahl der Bundestags noch zur Abstimmung kommen wird, ist offen. 2020 war im Bundestag schon einmal über die Widerspruchsregelung abgestimmt worden, damals gab es dafür keine Mehrheit.
F.Bennett--AMWN