
-
Zwei Monate nach Eklat im Weißen Haus: USA und Ukraine unterzeichnen Rohstoffabkommen
-
"Spiegel": Scholz wünscht sich Musik von den Beatles, Bach und Aretha Franklin
-
Spanien trauert um Super-Fan Manolo
-
Neuer Landwirtschaftsminister - neue Debatte über Steuern auf Fleisch
-
Zoff in Wolfsburg: Maehle und Amoura geraten aneinander
-
Scholz schließt Aufsichtsratsposten aus - Will "sein Bundestagsmandat ausüben"
-
Trans-Frauen aus englischem Fußball künftig ausgeschlossen
-
Tödlicher Unfall bei Einweisen von Lastwagen in Berlin
-
Trans-Frauen im englischen Fußball künftig ausgeschlossen
-
IW: Kaufpreise bei Immobilien steigen wieder deutlich
-
Chaos Computer Club deckt weitere Sicherheitslücke bei E-Patientenakte auf
-
Lage in Kaschmir spitzt sich weiter zu - Indien meldet erneut Schusswechsel
-
Israelische Feuerwehr weiter gegen Buschbrände im Einsatz
-
Trump sichert Musk Verbleib als Berater im Weißen Haus zu
-
Klingbeil will als Finanzminister "entschlossen" Sondervermögen Infrastruktur umsetzen
-
Ex-Bundestrainer Krupp wird Coach beim Zweitligisten Landshut
-
Ersatz für Wirtz? Leverkusen holt Hertha-Juwel Maza
-
Aggressive freilaufende Kuh hält Polizei und Anwohner nahe Mannheim in Atem
-
James lässt Zukunft offen: "Habe keine Antwort"
-
Kamala Harris: Trump setzt "eigennützige Vision von Amerika" um
-
Abgesetzter südkoreanischer Präsident Yoon auch wegen Amtsmissbrauchs angeklagt
-
Bitteres Kleber-Debüt: Lakers raus aus den Play-offs
-
Messi scheitert mit Miami im Champions-Cup-Halbfinale
-
Trump sichert Musk Verbleib im Weißen Haus zu
-
NHL: Sturm und Titelverteidiger Panthers im Viertelfinale
-
Füchse träumen vom Titel in der Champions League
-
Spektakel in Barcelona: Flick "beeindruckt", Inter "stolz"
-
Richterin hebt Haftbefehl gegen Boliviens Ex-Präsidenten Morales auf
-
Behörden: Mindestens zwei Tote bei russischem Angriff auf Odessa
-
Berliner Bündnis Revolutionärer 1. Mai demonstriert in Kreuzberg und Neukölln
-
Kommunalwahlen in England als Stimmungstest für Starmer-Regierung
-
Konflikt nach Anschlag in Kaschmir: Indien schließt Luftraum für pakistanische Flugzeuge
-
USA und Ukraine unterzeichnen Rohstoffabkommen
-
UN-Experten: "Mangel an Rechtsstaatlichkeit" bei US-Abschiebungen von Migranten
-
Facebook-Mutter Meta übertrifft mit Quartalszahlen Erwartungen
-
Traumtore am Fließband: Flicks Triple-Traum wackelt
-
Britischer König Charles III. spricht über Erfahrungen mit Krebserkrankung
-
Tor nach 30 Sekunden: Thuram sorgt für Champions-League-Rekord
-
Weinstein-Prozess: Klägerin Haley erneuert Vorwurf der Vergewaltigung
-
Scholz von Macron zum Abschiedsessen in Paris empfangen
-
US-Gericht erwirkt Freilassung von palästinensischem Studenten
-
Füchse erreichen Final Four der Champions League
-
30.000 Keramikblumen erinnern in London an den 80. Jahrestag des Zweiten Weltkriegs
-
Gefechte nahe Damaskus: Syrische Regierung entsendet Sicherheitskräfte
-
Schwedischer Journalisten wegen angeblicher Erdogan-Beleidigung verurteilt
-
Amnesty: Iran unterdrückt Berichterstattung über Explosion in Hafen
-
BND darf Einblick in Unterlagen über Zusammenarbeit mit Comicverleger verweigern
-
Kiew: Unterzeichnung des Rohstoffabkommens mit den USA binnen 24 Stunden
-
Trumps "Bremsspuren": US-Wirtschaft schrumpft im ersten Quartal
-
Nach tödlichem Surfunfall auf Eisbach: Ermittler in München suchen Flussbett ab

Verfassungsgericht: Verbot von Montagsspaziergängen in Freiburg bleibt bestehen
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Montag einen Eilantrag gegen das Verbot von sogenannten Montagsspaziergängen in Freiburg abgelehnt. Dabei entschied das Gericht noch nicht darüber, ob ein präventives Verbot solcher unangemeldeter Corona-Demonstrationen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Es befand aber, dass die Abwägung möglicher Folgen dagegen spreche, das Verbot bis zu dieser Entscheidung vorläufig zu kippen. (Az. 1 BvR 208/22)
Die Stadt Freiburg hatte Montagsspaziergänge Anfang Januar verboten. Klagen gegen dieses Verbot wurden vom Freiburger Verwaltungsgericht und vom baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim abgelehnt, wie das Bundesverfassungsgericht weiter mitteilte. Die Annahme der Verwaltungsgerichte, dass die Spaziergänge offensichtlich deshalb nicht angemeldet würden, um Auflagen zu umgehen, sei "naheliegend". Die Gerichte hätten auch annehmen dürfen, dass Teilnehmer sich überwiegend nicht an Maskenpflicht oder den Mindestabstand halten würden.
Wenn dem Eilantrag nun stattgegeben würde und sich später herausstellte, dass das Verbot rechtmäßig war, wäre der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit der Allgemeinheit betroffen. Im umgekehrten Fall wäre zwar auch ein Grundrecht betroffen, nämlich das der Versammlungsfreiheit - bei der Abwägung entschied das Gericht aber gegen die Montagsspaziergänge.
Da die Spaziergänge nicht angemeldet worden seien und nicht mit den Behörden kooperiert werde, sei es nicht möglich gewesen, den Protest zu begleiten, statt ihn zu verbieten. Dies sei dem Antragsteller bewusst und falle besonders ins Gewicht, erklärte das Gericht.
Freiburg ist nicht die einzige Stadt, die Montagsspaziergänge verboten hat. Viele andere Orte gingen ähnlich vor. Am Montag machte die Stadt Stuttgart bekannt, dass sie ihr Verbot bis Ende Februar verlängert.
M.Fischer--AMWN