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Behandlung von Long-Covid: Bestimmte Wirkstoffe künftig Kassenleistung
Long-Covid-Patienten erhalten einen erleichterten Zugang zu Arzneimitteln. Betroffenen mit Long- und Post-Covid können künftig bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente auch außerhalb ihrer zugelassenen Anwendungsgebiete verordnet werden, wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin mitteilte. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten.
Bislang gibt es keine speziell zugelassenen Medikamente für die Behandlung von Long Covid. Allerdings werden Patienten bereits mit verschiedenen Arzneimitteln behandelt, die die Symptome lindern können. Der G-BA hat nun geregelt, dass vier Wirkstoffe im sogenannten Off-Label-Use-Verfahren verordnet werden können, also außerhalb der Bereiche, für die sie eigentlich zugelassen sind. Im konkreten Fall sind die Medikamente für Herzschwäche, Diabetes und bei schwerer Depression zugelassen.
Einer der Wirkstoffe kann künftig auch bei Myalgischer Enzephalomyelitis/Chronischem Fatigue-Syndrom (ME/CFS) eingesetzt werden. Dabei handelt es sich um eine neuroimmunologische Erkrankung, die oft mit schwerer Erschöpfung und Schmerzen einhergeht und häufig bei Long-Covid auftritt. Mit der Corona-Pandemie war die Zahl der Betroffenen deutlich gestiegen.
"Es besteht weiterhin dringender Bedarf an wissenschaftlichen Erkenntnissen zu guten Therapiemöglichkeiten bei Long/Post-COVID und natürlich auch bei ME/CFS", erklärte Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA. Off-Label-Use könne "nur eine Behelfsoption sein, besser sind arzneimittelrechtlich abgesicherte Zulassungsverfahren".
Long-Covid-Symptome treten Experten zufolge bei etwa zehn bis 15 Prozent der mit dem Coronavirus infizierten Erwachsenen auf. Post Covid oder Long Covid beschreibt die Langzeitfolgen, die nach einer Sars-CoV-2-Infektion bei Erwachsenen, seltener auch bei Kindern und Jugendlichen auftreten können.
Konkret definiert werden als Long Covid Symptome, die nach einer akuten Infektion oder Erkrankung auch nach mehr als vier Wochen noch nicht abklingen. Das Post-Covid-Syndrom bezeichnet Beschwerden, die noch mehr als zwölf Wochen nach der Infektion oder Erkrankung bestehen oder neu auftreten, mindestens zwei Monate anhalten und anderweitig nicht erklärbar sind.
M.Thompson--AMWN