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Eilantrag gegen Impfpflicht in Pflege und Medizin scheitert in Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Impfpflicht in Pflege und Medizin abgelehnt. Die Nachteile, die den überwiegend im Gesundheitswesen tätigen Antragstellern durch die Impfpflicht drohten, seien weniger schwer als die Nachteile, die bei einem Aussetzen der Regelung für vulnerable Menschen zu befürchten seien, begründete das Gericht am Freitag in Karlsruhe seinen Beschluss. Das bedeutet noch nicht, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht grundsätzlich verfassungsmäßig ist - das muss noch im Hauptverfahren geprüft werden. (Az. 1 BvR 2649/21)
Ab dem 15. März müssen Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Pflege nachweisen, dass sie gegen Covid-19 geimpft oder von der Krankheit genesen sind. Dagegen wandten sich die Beschwerdeführenden an das Bundesverfassungsgericht. Dieses stellte nun fest, dass es derzeit keine großen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Impfpflicht für diese Berufe habe.
Die abschließende Prüfung steht aber noch aus. Das Gericht entschied zuerst darüber, ob die Regelung bis zu dieser Entscheidung ausgesetzt werden solle. Dabei musste es die möglichen Folgen gegeneinander abwägen: Es werde niemand zur Impfung gezwungen, stellte es fest. Mögliche berufliche Nachteile für Ungeimpfte seien nicht unumkehrbar.
Angesichts der "sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung" und dem hohen Risiko für die Gesundheit vulnerabler Menschen, wenn sie sich infizierten, entschied sich Karlsruhe gegen das Aussetzen der Regelung.
Politisch ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht weiter umstritten: Bayern hatte am Montag erklärt, sie vorerst nicht umsetzen zu wollen. Dafür gab es scharfe Kritik von der Bundesregierung, die darauf pocht, dass ein Bundesgesetz umgesetzt werden müsse.
Ch.Kahalev--AMWN