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Regierung hat noch keine Einigung über Cannabis-Legalisierung erzielt
Die Bundesregierung arbeitet intensiv am geplanten Gesetz zur Cannabis-Legalisierung, hat aber noch keine Einigung dazu erzielt. Es gebe noch kein in der Koalition abgestimmtes Eckpunktepapier, sagte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums am Mittwoch in Berlin. Nach Angaben des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) sieht ein Entwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor, dass Kauf und Besitz von 20 Gramm Cannabis ab 18 künftig grundsätzlich straffrei sein sollen.
Nach Angaben der Sprecherin sind derzeit mehrere Bundesministerien damit beschäftigt, die im Koalitionsvertrag enthaltene Regelung umzusetzen. Dort heißt es, dass "die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften" eingeführt werden solle.
Nach Angaben des "RND" sieht der Entwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor, dass der Eigenanbau von bis zu zwei Cannabis-Pflanzen erlaubt werden soll. Die Menge des berauschenden Wirkstoffs THC im legalisierten Cannabis solle maximal 15 Prozent betragen. Um "cannabisbedingte Gehirnschädigungen" zu verhindern, dürften allerdings an Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren nur Produkte mit einem THC-Gehalt von höchstens zehn Prozent verkauft werden.
Trotz der Legalisierung solle es untersagt bleiben, für Cannabisprodukte zu werben. Es gelte ein generelles Werbeverbot, zitierte das RND aus dem Papier. Erwogen werde zudem, den Verkauf nicht nur in lizensierten Geschäften zu erlauben, sondern auch in Apotheken. So könnte der Schwarzmarkt wegen des breiteren Angebots insbesondere im ländlichen Raum besser bekämpft werden, heißt es in den Eckpunkten.
Zur Besteuerung heißt es, Umsätze mit Cannabisprodukten unterlägen automatisch der Umsatzsteuer. Zudem solle es eine "Cannabissteuer" geben. Dadurch werde eine "ausgeprägte Lenkungswirkung" erreicht. Zur Höhe der Steuer heißt es, der höchstmögliche Tarif müsse einschließlich der Umsatzsteuer zu einem Endverbraucherpreis führen, "welcher dem Schwarzmarktpreis nahekommt".
In dem Papier wird zudem darauf hingewiesen, dass der Cannabis-Bedarf aus dem Anbau in Deutschland gedeckt werden müsse, weil ein Import aus Gründen des EU- und des Völkerrechts nicht in Frage komme. Die Bundesregierung will ihren Gesetzentwurf daher eng mit Brüssel abstimmen. Die meisten Bundesländer verzichten bereits auf eine Strafverfolgung bei dem Besitz geringer Mengen Cannabis.
Die FDP forderte Nachbesserungen an dem Entwurf. "20 Gramm sind zu wenig", erklärte die drogenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Kristine Lütke. "Wir schlagen eine Erwerbsmenge von 30 Gramm vor. "Für uns Liberale ist außerdem wichtig, dass der Onlinehandel ebenfalls legal wird."
Zudem müssten verschiedene Darreichungsformen wie zum Beispiel Edibles, also mit Cannabis versetzte Lebensmittel, ebenfalls gestattet sein. Zudem sprechen sich die Freien Demokraten für den Eigenanbau von fünf statt wie vorgesehen nur zwei Pflanzen aus.
Kritik gab es bei der Union. "Das wichtigste Ziel der Ampel, den Cannabis-Schwarzmarkt auszutrocknen, wird so nicht erreicht werden", sagte CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger dem RND. "Wenn Cannabis mit begrenztem THC-Gehalt in Deutschland produziert werden muss, dann werde der Preis bei den für die Aufzucht schwierigen klimatischen Bedingungen hierzulande und den hohen Energiepreisen "deutlich über dem Schwarzmarktpreis liegen."
J.Williams--AMWN