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Bundesrat macht Weg für Pflegereform frei
Die Pflegereform kann in Kraft treten. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin das Gesetz, wodurch Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, zum 1. Januar 2024 fünf Prozent mehr Pflegegeld bekommen sollen. Im Gegenzug sollen die Beiträge zur Pflegeversicherung am Juli steigen. Sozialverbände kritisierten die Reform als unzureichend.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßte das grüne Licht für die Reform. "In Zeiten knapper Kassen setzen wir Prioritäten und investieren dort, wo es wirklich nötig ist: in der Pflege", erklärte er in Berlin. "Wir entlasten kinderreiche Familien, wir helfen pflegenden Angehörigen und wir sorgen dafür, dass die Heimkosten nicht unkontrolliert steigen", betonte der Minister.
Zur Finanzierung der Gesamtreform soll der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung am 1. Juli von 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent des Bruttolohns steigen. Die Aufschläge für Kinderlose werden gleichzeitig von 0,35 auf 0,6 Prozentpunkte erhöht.
Um die häusliche Pflege zu stärken, steigt das Pflegegeld zum Jahreswechsel um fünf Prozent. Dieses Geld bekommen Pflegebedürftige, die zu Hause ehrenamtlich versorgt werden - in der Regel von Angehörigen. Gleichzeitig werden auch die ambulanten Sachleistungsbeträge um fünf Prozent angehoben.
In dem Gesetz ist zudem ein sogenanntes Entlastungsbudget vorgesehen, um pflegenden Angehörigen Vertretungen zu ermöglichen. Dafür wurde allerdings die ab 2025 ursprünglich geplante Anhebung der Geld- und Sachleistungen in der Pflege von fünf Prozent auf 4,5 Prozent verringert.
Gestaffelt angehoben werden mit Jahresbeginn 2024 auch die Zuschläge der Pflegekassen an die Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen, um deren Eigenanteile zu reduzieren. Der Zuschlag fällt dabei umso höher aus, je länger die Verweildauer im Heim ist. 2025 und 2028 sollen die Zahlungen automatisch an die Preisentwicklung angepasst werden.
Ausgeweitet werden soll ab 2024 die Unterstützung für Menschen, die wegen der Pflegebedürftigkeit eines Verwandten vorübergehend nicht arbeiten können. Das Pflegeunterstützungsgeld können Angehörige künftig pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je Pflegefall in Anspruch nehmen.
Die Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung soll Mehreinnahmen von rund 6,6 Milliarden Euro pro Jahr bringen. Für den Fall, dass dies nicht ausreicht, enthält das Gesetz auch eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung zur weiteren Anpassung des Beitragssatzes.
Wer mehrere Kinder hat, soll ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 Jahren pro Kind 0,25 Beitragssatzpunkte weniger zahlen. Dies geht auf eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts zurück, kinderreiche Familien zu entlasten.
Gegen die Altersgrenze in dieser Klausel kündigte der Sozialverband VdK eine Klage an. "Die Ungleichbehandlung von Eltern mit mehreren Kindern gegenüber Eltern mit nur einem Kind ist nicht hinzunehmen", erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Die Entlastung ab dem zweiten Kind müsse für die Eltern lebenslang gelten und nicht nur während der Erziehungszeit.
Insgesamt bleibe die Pflegereform "eine große Enttäuschung", kritisierte Bentele weiter. Die Pflegebedürftigen und ihre pflegenden Angehörigen bräuchten "viel mehr Unterstützung".
Ebenfalls unzufrieden äußerte sich das Deutsche Studierendenwerk. Dessen Vorstandsvorsitzender Matthias Anbuhl kritisierte, dass auch Studentinnen und Studenten durch die höheren Pflegebeiträge für Kinderlose belastet würden, obwohl diese in der Regel nur über wenig Geld verfügten. Zudem werde die Beitragsanhebung beim Bafög nicht berücksichtigt.
L.Davis--AMWN