
-
Dortmund müht sich zum 0:0 gegen Fluminense
-
"Eine der schrecklichsten Attacken" auf Kiew: Zehn Tote und Dutzende Verletzte
-
10.000 Beschwerden gegen Präsidentschaftswahl in Polen
-
G7 ohne Trump: Gipfel demonstriert Zusammenhalt trotz Differenzen mit USA
-
Jahrhundert-Pianist Alfred Brendel im Alter von 94 Jahren gestorben
-
Trump verschärft Ton gegenüber dem Iran
-
Xi zementiert bei Gipfel in Kasachstan Beziehungen zu zentralasiatischen Staaten
-
Judo-WM: Butkereit gewinnt Bronze
-
Konflikt zwischen Israel und Iran: Weitere Angriffe und Drohung der USA
-
Vier Orang-Utans getürmt: Zoo in Frankfurt am Main vorübergehend geräumt
-
Sinner und Alcaraz auf Rasen erfolgreich
-
Streit um zwei Grundstücke in Hamburg geht in nächste Runde
-
Bundesfamilienministerium will sich an Berliner CSD beteiligen
-
BGH erlaubt Pressemitteilung von Bundesnetzagentur über Energielieferant
-
Merz: Israel macht für uns im Iran die "Drecksarbeit"
-
Nach Unfalltod von Autofahrer: Freundin tot in Wohnung in Niedersachsen gefunden
-
Getötetes Baby in Hessen: Mordanklage gegen Mutter und Vater erhoben
-
Freispruch nach Missbrauch auf Schultoiletten in Krefeld: Mann soll in Psychiatrie
-
39-Jährige in Baden-Württemberg offenbar von Expartner entführt und verletzt
-
US Open: Zverev mit Bencic im neuen Mixed-Wettbewerb
-
Merz: "Mullah-Regime" im Iran kehrt wahrscheinlich nicht zu alter Stärke zurück
-
Zverev: "Habe nicht viel Zeit bis Wimbledon"
-
Bundesbank hält Abschläge bei frühzeitiger Rente für zu niedrig
-
Messerangriff auf Behördenmitarbeiter in Apolda: Verdächtiger in Untersuchungshaft
-
Ehemann nach Tötung von sechsfacher Mutter in Bayern in Untersuchungshaft
-
Prozess gegen Steakhauserbin Block wegen Kindesentführung beginnt am 11. Juli
-
U21: Di Salvo kündigt Startelf-Wechsel an - Atubolu krank
-
Falschnachricht über den Tod von Elfriede Jelinek: X-Post sorgt für Wirbel
-
Madrid nennt Überspannung als Ursache für Mega-Stromausfall im April
-
Volksbegehren "Hamburg Werbefrei" formell an fehlenden Unterschriften gescheitert
-
17-Jähriger in Baden-Württemberg durch Stromschlag auf Güterwaggon schwer verletzt
-
Mutmaßliches Wikingergrab aus dem 10. Jahrhundert in Dänemark entdeckt
-
Iraker in Sachsen-Anhalt wegen mutmaßlicher IS-Mitgliedschaft festgenommen
-
Stralsunder Zoll ertappt 20-Jährigen mit mehr als 36.000 Feuerwerkskörpern
-
Bis zum 31. Juli: Bouffier verlängert als DOSB-Vorstand
-
Wadephul sichert Deutschen in Israel mögliche Ausreise zu
-
Frankfurt ist fahrradfreundlichste deutsche Großstadt
-
Vertrag verlängert: Formel 1 bis 2035 in Kanada
-
"Investitionsbooster": Länder fordern vor Spitzentreffen Ausgleich für Steuerausfälle
-
Scheinarbeitsaffäre: Frankreichs Ex-Premier Fillon zu Bewährungsstrafe verurteilt
-
Jagd auf freilaufende Großkatze in Sachsen-Anhalt - Tier möglicherweise Puma
-
Miersch fordert Veröffentlichung des Berichts zu Spahns Maskenbeschaffung
-
Mehr als 30 Firmentransporter brennen in Berlin - Staatsschutz ermittelt
-
Hund beißt Vierjährige in Münchner Park in Gesicht
-
Arbeiter stürzt in Nordrhein-Westfalen metertief von Wellblechdach und stirbt
-
Gericht: Giftmülldeponie im Elsass darf einbetoniert werden
-
"Eine der schrecklichsten Attacken" auf Kiew: 14 Tote und Dutzende Verletzte
-
Trotz Freispruchs in Strafprozess: Landwirt muss wegen Versicherungsbetrugs zahlen
-
Investoren um 26 Millionen Euro betrogen: Unternehmer in Hildesheim verurteilt
-
Bundessozialgericht: In der Regel kein Unfallschutz bei Sturz von Kliniktoilette

Gericht: Straffälliger Mann aus Pakistan darf ausgewiesen werden
Ein unter anderem wegen Sexualstraftaten verurteilter Mann aus Pakistan darf laut einem Gerichtsurteil aus Deutschland ausgewiesen werden. Die Anwesenheit des Manns gefährde hierzulande die öffentliche Sicherheit und Ordnung, entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe laut Mitteilung vom Dienstag. Die Klage des Manns gegen eine entsprechende Ausweisungsverfügung wies das Gericht damit ab.
Der Pakistaner war 2015 nach Deutschland gekommen. Sein Asylverfahren blieb aber erfolglos. Später wurde er Vater eines deutschen Kinds. Seitdem war er geduldet. Laut Gerichtsangaben wurde der Mann mehrfach straffällig. Das Landgericht Tübingen verurteilte ihn zu viereinhalb Jahren Haft wegen Vergewaltigung mit schwerem sexuellem Kindesmissbrauchs und wegen Abgabe von Drogen an Minderjährige.
Daneben ergingen auch Strafbefehle wegen Betrugs, Bedrohung, Diebstahls und Erschleichens von Leistungen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe ordnete im März 2024 schließlich die Ausweisung des inhaftierten Manns an - zu Recht, wie das Verwaltungsgericht nun entschied.
Das Gericht sah aufgrund der vorsätzlichen Straftaten des Klägers ein "besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse". Denn von dem Kläger gehe nach wie vor die Gefahr aus, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut Straftaten begehen werde.
Dabei berücksichtigte das Gericht, dass der Kläger von seiner Persönlichkeit her eigene Verfehlungen leugne und sich manipulativ verhalte. Er habe seine Taten bisher nicht aufgearbeitet und zeige kein Unrechtsbewusstsein. Es bestehe keine positive Sozialprognose.
Die Bindung zu seinem Kind schätzte das Gericht zudem nicht als besonders eng ein. Der Mann habe sein Engagement schon vor der Haft nur auf Besuche beschränkt. Daher wiege das Ausweisungsinteresse schwerer als das Bleibeinteresse. Das Urteil fiel Ende Mai, es ist noch nicht rechtskräftig.
F.Schneider--AMWN