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Rechter Angriff auf SPD-Wahlkämpfer in Berlin: Täter teils zu Haft verurteilt
Ein halbes Jahr nach einem rechten Angriff auf zwei SPD-Wahlkämpfer in Berlin sind drei junge Männer und ein Jugendlicher unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Das Amtsgericht Tiergarten sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass die 17, 19 und 20 Jahre alten Angeklagten aus einer politischen Gesinnung heraus gehandelt hatten, wie Richter Gregor Kaltenbach bei der Urteilsbegründung sagte.
Der 19-Jährige und einer der 20-Jährigen wurden zu Jugendstrafen von zwei Jahren und acht Monaten beziehungsweise zweieinhalb Jahren verurteilt. Der 17-Jährige bekam eine Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten, der zweite 20-Jährige eine Jugendstrafe von zwei Jahren. Bei diesen beiden wurde die Entscheidung über die Aussetzung zur Bewährung für sechs Monate zurückgestellt.
Demnach wird nach Ende dieser Vorbewährungszeit noch einmal vom Gericht darüber entschieden, ob die Strafe vollstreckt oder zur Bewährung ausgesetzt wird. So lange sind der 17-Jährige und der 20-Jährige auf freiem Fuß und müssen bestimmte Auflagen erfüllen. Der 17-Jährige saß, ebenso wie sein 19-jähriger Bruder und einer der 20-Jährigen, seit der Tat in Untersuchungshaft. Der zweite 20-Jährige war auf freiem Fuß.
Die vier Jugendlichen waren am 14. Dezember aus Sachsen-Anhalt nach Berlin gereist, um an einer rechten Demonstration teilzunehmen. Da sie vorzeitig aus dem Zug geworfen wurden, strandeten sie in Berlin-Lichterfelde und trafen an einer Bushaltestelle auf zwei SPD-Mitglieder, die von einem Wahlkampfstand ihrer Partei kamen.
Laut Gericht erkannten die Angreifer die Frau und den Mann an ihren roten Mützen als Mitglieder der Partei und attackierten sie deshalb mit Schlägen. Als der Mann auf dem Boden lag, trat der 19-Jährige zudem mit seinen Springerstiefeln gegen seinen Kopf. Das Opfer erlitt erhebliche Verletzungen und musste ambulant behandelt werden. Seine Brille ging zu Bruch.
Anschließend kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit einschreitenden Polizisten, bei der auch diese verletzt wurden und eine Scheibe zu Bruch ging. Außerdem fielen laut Anklage rassistische Beleidigungen. Die Angeklagten wurden daher zum Teil auch wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Sachbeschädigung verurteilt.
Mit dem Strafmaß blieb das Gericht hinter den Anträgen der Staatsanwaltschaft zurück. Diese hatte Jugendstrafen ohne Bewährung zwischen zweieinhalb Jahren sowie drei Jahren und vier Monaten gefordert. Die Angeklagten seien mit äußerster Brutalität vorgegangen, sagte Staatsanwältin Nicola Schmidt in ihrem Plädoyer.
Sie hätten enthemmt und empathielos gehandelt und gezielt die körperliche Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner gesucht. Das Aufeinandertreffen mit den SPD-Mitgliedern sei für sie eine günstige Gelegenheit gewesen, "einen Konflikt auszutragen, den sie von Anfang an suchten", sagte Schmidt.
Die Verteidigung der Angeklagten plädierte hingegen auf Freispruch beziehungsweise Bewährungsstrafen. Sie verwies zum Teil auf die Berichte der Jugendgerichtshilfe, wonach zumindest einer der 20-Jährigen und die beiden Brüder aus schwierigen Familienverhältnissen stammten.
So starb die Mutter der Brüder 2019, der Vater ist Alkoholiker. Der 20-Jährige wiederum ist seit der zweiten Klasse immer wieder in psychiatrischer Behandlung wegen seines aggressiven Verhaltens. Bei ihm wurde wegen seines gewalttätigen Schwiegervaters eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert.
Ch.Kahalev--AMWN