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Bundestag will Ordnungsgelder gegen pöbelnde Abgeordneten verdoppeln
Höhere Strafen für pöbelnde Abgeordnete, gestrichene Zuschüsse für verpasste Sitzungen und neue Regeln für die Präsidentenwahl: Die Koalitionsfraktionen wollen die rund 45 Jahre alte Geschäftsordnung des Bundestags erneuern. "Wenn sich Gesellschaft, Technik und das politische Umfeld ändern, muss sich auch das Recht anpassen", sagte der CDU-Abgeordnete Hendrik Hoppenstedt bei der Plenardebatte am Freitag. Die Oppositionsfraktionen warnten dagegen vor einer Einschränkung ihrer Rechte.
Bei der Reform der Geschäftsordnung geht es unter anderem um die Neuregelung bei Ordnungsrufen. Abgeordnete, die drei davon innerhalb von drei Sitzungswochen kassieren, sollen künftig 2000 Euro bezahlen, im Wiederholungsfall sogar 4000 Euro. Beides wäre eine Verdopplung der aktuellen Sätze. "Bei einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages" soll das Bußgeld auch ohne Vorwarnung schon beim ersten Vergehen fällig werden.
Bei drei Ordnungsrufen während einer Sitzung soll ein Abgeordneter künftig auch des Saals verwiesen werden können. Hintergrund der neuen Regelungen ist eine Polarisierung der Debatten im Plenarsaal. Parlamentspräsidentin Julia Klöckner (CDU) bemängelte zuletzt einen "Wettbewerb" von AfD und Linken um die meisten Ordnungsrufe.
"Wir glauben, dass unsere Sitzungen noch lebendiger gestaltet werden und trotzdem sachlich bleiben können", sagte der CDU-Politiker Hoppenstedt dazu. "Jeder kann hören und sehen, wie die parlamentarischen Debatten in der letzten Zeit gelitten haben."
Der SPD-Politiker Johannes Fechner betonte: "Wir sind Vorbild für die Debattenkultur in Deutschland." Daher dürfe nicht länger zugelassen werden, "dass in diesem zunehmenden Ausmaß Hass, Hetze und Beleidigungen im Parlament verbreitet werden."
Die reformierte Geschäftsordnung sieht auch eine erhöhte Kürzung der Kostenpauschale für Abgeordnete vor, die Sitzungen versäumen. Bisher wird die Kostenpauschale von monatlich 5350 Euro bei unentschuldigtem Fehlen um 200 Euro und bei entschuldigtem Fehlen um 100 Euro gekürzt. Die Strafen sollen nun auf 300 beziehungsweise 200 Euro erhöht werden.
Eine weitere Änderung betrifft die Wahl der Vizepräsidenten: Diese soll in der Geschäftsordnung künftig getrennt von der Präsidentenwahl geregelt werden. Mit der Änderung soll deutlich gemacht werden, dass das Vizepräsidentenamt von der freien und geheimen Wahl durch den Bundestag abhängt.
Dieser Grundsatz soll höherrangig sein als das sogenannte Grundmandat, wonach jede Fraktion mindestens einen Vizepräsidenten stellen sollte. Auf diese Regelung hatte sich regelmäßig die AfD berufen, als ihre Kandidaten bei der Wahl der Vizepräsidenten scheiterten.
Neu ist auch ein Passus zur Abwahl von Vizepräsidenten. Die Abstimmung über die Abwahl soll einen Antrag von mindestens einem Drittel der Abgeordneten voraussetzen. Wenn mindestens zwei Drittel für die Abwahl stimmen, soll der jeweilige Vizepräsident abgewählt sein.
Scharfe Kritik an den geplanten Änderungen kam aus der Opposition. Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner sieht zwar "ein paar vernünftige Ansätze", im Kern aber einen "Frontalangriff auf die Rechte der Opposition und die Rechte der Abgeordneten". Den Koalitionsfraktionen warf er in der Debatte vor: "Sie schleifen Minderheitenrechte und den Parlamentarismus." Das Bundestagspräsidium könne nun "durchregieren und nahezu willkürlich das Wort entziehen".
Ina Latendorf von der Linkspartei warnte ebenfalls davor, "Oppositionsrechte zusammenzustreichen". Sie schlug zudem vor, dass die Ausschüsse des Bundestags "grundsätzlich öffentlich tagen" sollten. "Wir brauchen mehr Transparenz", sagte sie.
Der Grünen-Abgeordneten Irene Mihalic gehen die neuen Regelungen in Teilen noch nicht weit genug. Sie betonte aber: "Die AfD ist die düstere Gegenerzählung zum Grundgesetz und wir dürfen es nicht länger hinnehmen, dass entsprechende Redebeiträge im Bundestag zur Normalität gehören."
Die Vorlagen wurden im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen. Die gültige Geschäftsordnung des Bundestags stammt noch aus dem Jahr 1980.
D.Cunningha--AMWN