-
Mann in Sächsischer Schweiz bei Unwetter von Baum erschlagen
-
Rückzieher nach heftiger Kritik: Fifa stoppt umstrittene Investoren-Pläne
-
"Gedemütigt": Pressestimmen zum Rückzieher von Infantino
-
Mindestens neun Tote bei neuen russischen Raketenangriffen auf Kiew
-
Nach massiver Kritik: FIFA gibt Investorenpläne auf
-
US-Staatsanwaltschaft stellt Verfahren in Streit um Schäden an "Reflecting Pool" ein
-
Biathlon zu Zeiten des Klimawandels: "Immer grenzwertiger"
-
"Zu wenig": Heraskewytsch kritisiert deutsche Rolle
-
Trump droht Iran mit heftigen Angriffen - US-Medien: Attacken am Wochenende möglich
-
Mindestens vier Tote bei neuen russischen Raketenangriffen auf Kiew
-
Hunderttausende bei Demonstration zu Christopher Street Day in Hamburg erwartet
-
Rückzieher nach heftiger internationaler Kritik: Fifa stoppt umstrittene Investoren-Pläne
-
DB-Chefin Palla beklagt "organisierte Verantwortungslosigkeit" im Konzern
-
Mindestens drei Menschen bei russischem Raketenangriff auf Kiew getötet
-
Bürgermeister: Kiew mit ballistischen Raketen angegriffen
-
Infantinos WM-Plan: Südamerika verlangt "Klarstellungen"
-
Nach Ankunft zehntausender Migranten in Ceuta: EVP-Chef Weber fordert Stärkung von Frontex
-
Neue Waldbrände in Griechenland ausgebrochen - neues Feuer im Westen der Türkei
-
Brandt wechselt vom BVB zu Ajax Amsterdam
-
Regisseur Wenders einigt sich mit Nastassja Kinski in Streit um Nacktszene
-
Hamas stimmt Entwaffnung zu - Trump: Israel "sehr glücklich" über Vereinbarung
-
EM: Bleyer und Denisov Sechste in der Technischen Kür
-
Debatte um Migration und Grenzsicherung nach Ankunft zehntausender Menschen in Ceuta
-
US-Präsident Trump äußert sich zurückhaltend zu möglicher Patriot-Lizenz für die Ukraine
-
Trump spricht von "Invasion" in Ceuta und ruft zur Wahl der Republikaner auf
-
Spanisches Innenministerium: Mehr als 37.500 Migranten aus Ceuta nach Marokko zurückgekehrt
-
USA und Deutschland warnen vor IT-Experten aus Nordkorea
-
Trump: Bilder aus Ceuta "schrecklich" und Warnung für USA vor Kongresswahlen
-
Palästinenser bei Marsch israelischer Siedler durchs Westjordanland angeschossen
-
Wind erschwert Löscheinsatz auf Kreta - Entspannung in Spanien und Frankreich
-
Linke zu Ceuta: Deutschland muss Migranten aufnehmen
-
EM: Wasserspringer verpassen Medaille zum Auftakt
-
60.000 Migranten stürmen Grenze zwischen Marokko und Ceuta - EU-Konflikt um Migration
-
Dänemark: EU soll wegen Ceuta Ausschluss Spaniens aus Schengen-Raum in Erwägung ziehen
-
Wegen Debatte um pro-israelischen Song: Boy George tritt nicht bei Musical in London auf
-
"Der falsche Mann": Premier Burnham kritisiert Infantino
-
Unionspolitiker geben Spanien Mitschuld an Entwicklung in Ceuta
-
Prozess gegen 21 Serben wegen Massaker im Jahr 1999 im Kosovo eröffnet
-
Vier Tote nach Lawine in Pakistan geborgen - Auch bekannter Bergsteiger Purja vermisst
-
Kretschmer droht mit Blockade von Rentenreform - Unionsfraktion widerspricht
-
Musiala-Gerüchte: Galatasaray bezieht Stellung
-
60.000 Migranten in Ceuta: Spaniens Regierungschef Sánchez spricht von "Angriff"
-
Gema gewinnt vor Gericht gegen KI-Musikgenerator Suno
-
Frankreich friert Vermögenswerte von umstrittener russischer Journalistin Fedorova ein
-
"Mihambo-Schreck" Assani darf zur EM
-
Klaveness sieht Infantino schwer beschädigt
-
"Kann nicht tatenlos zusehen": Infantino-Berater tritt zurück
-
40.000 Migranten haben Grenze zwischen Marokko und Ceuta gestürmt
-
Hamas stimmt Entwaffnung im Gazastreifen zu - Israel äußert sich zunächst nicht
-
Feuerwehr auf Kreta kämpft weiter gegen Brände - Wind erschwert Löscharbeiten
Syrischer Arzt wegen Verbrechen gegen Menschlichkeit in Frankfurt vor Gericht
Mit der Verlesung der Anklage hat am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main der Prozess gegen einen syrischen Arzt wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit begonnen. Zum Auftakt sagte der Angeklagte zu seinem Leben aus. Die Bundesanwaltschaft wirft Alaa M. Folter und die vorsätzliche Tötung eines Gefangenen vor.
Der 36-Jährige soll in den Jahren 2011 und 2012 als Assistenzarzt in einem Armeekrankenhaus und einem Gefängnis des Militärgeheimdiensts im syrischen Homs Gefangene "gefoltert und ihnen schwere körperliche sowie seelische Schäden zugefügt" haben, wie Oberstaatsanwältin Anna Zabeck sagte. Konkret wirft ihm die Anklage unter anderem Mord, Folter in 18 Fällen, schwere und gefährliche Körperverletzung, schwere Freiheitsberaubung sowie Freiheitsberaubung mit Todesfolge vor.
Die Opfer sollen laut Zabeck der gegen die Staatsführung von Machthaber Baschar al-Assad aufbegehrenden Opposition zugerechnet worden sein. Bei seinen Handlungen soll es sich um "systematische Angriffe gegen die Zivilbevölkerung" gehandelt haben. Sie seien eingebettet gewesen in das Bestreben der syrischen Regierung, die oppositionelle Bewegung im Land niederzuschlagen.
Teilweise soll M. medizinische Instrumente oder Plastikrohre benutzt haben, um Gefangene zu schlagen. Anderen habe er gegen den Kopf oder in den Bauch getreten. Auch gegen bereits bestehende Wunden habe er getreten, teilweise habe er sie angezündet.
In einem Fall soll er einen Gefangenen mittels einer Injektion "vorsätzlich getötet haben, um damit seine Macht zu demonstrieren und zugleich das Aufbegehren eines Teils der syrischen Bevölkerung zu unterdrücken", sagte Zabeck. Einem misshandelten Gefangenen, dessen Zustand sich durch einen epileptischen Anfall verschlechterte, soll er im Oktober 2011 eine Tablette gegeben haben. Der Mann zeigte daraufhin keine Reaktion mehr und starb.
Zudem soll er im Sommer 2011 die Genitalien eines 14 oder 15 Jahre alten Jungen mit Alkohol übergossen und angezündet haben. "Damit nahm M. den Verlust der Zeugungsfähigkeit billigend in Kauf", hieß es in der Anklage. "Im Anschluss prahlte er damit, eine neue Foltermethode erfunden zu haben." Auch die Hand eines Gefangenen soll M. mit brennbarer Flüssigkeit übergossen und angezündet haben.
Nach Verlesung der Anklage ließ sich der 36-Jährige zu seiner Person ein. Nach eigenen Angaben kam der zu christlichen Minderheit gehörende M. 2015 mit einem offiziellen Visum nach Deutschland. Seit 2009 habe er in Syrien mit Privatlehrern Deutsch gelernt, weil er in Deutschland habe leben wollen. Ab September 2015 habe er als Arzt in Deutschland arbeiten dürfen. Fragen der Nebenklage ließ er unbeantwortet.
In zehn Fällen hatte der Senat die Anklageschrift aus Rechtsgründen zunächst abgelehnt, weil die Tatvorwürfe nicht hinreichend umgrenzt und nicht konkret genug gefasst seien. Der Bundesgerichtshof ließ am Dienstag jedoch alle Anklagepunkte zu. Der Generalbundesanwalt hatte Beschwerde gegen die Entscheidung des OLG eingelegt. Bis Ende März sind zunächst 15 Verhandlungstage angesetzt.
M.s Verteidigung kündigte am Mittwoch eine Aussage zu den Tatvorwürfen für den nächsten Prozesstag am kommenden Dienstag an. Diese soll zwei Verhandlungstage dauern.
Erst am Donnerstag ging vor dem OLG im reinland-pfälzischen Koblenz der weltweit erste Prozess um Staatsfolter gegen einen früheren Mitarbeiter eines syrischen Geheimdiensts zu Ende. Das Gericht verurteilte Anwar R. wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft.
D.Sawyer--AMWN