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Einspruch: Fall Ansah geht vors deutsche Sportschiedsgericht
Deutschlands Top-Sprinter Owen Ansah (Hamburg) hat bei der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) fristgerecht Einspruch gegen seine drohende Sperre von vier Jahren eingelegt. Damit geht der Fall des 200-m-Europameisters vor das deutsche Sportschiedsgericht (DIS).
Das Verfahren werde "prozessual nach den Vorgaben der DIS-Sportschiedsgerichtsordnung durchgeführt und ist grundsätzlich nicht-öffentlich", teilte die NADA am Freitagmorgen mit. Zu weiteren Verfahrensdetails, insbesondere zum zeitlichen Verlauf, könne die NADA "keine Aussagen treffen. Die Verfahrensgestaltung obliegt dem Schiedsgericht. Der NADA ist es aber wichtig, dass das Verfahren vor dem Deutschen Sportschiedsgericht zügig und effektiv durchgeführt wird".
Während die NADA Ansah vorwirft, am 9. Juli gegen Artikel 2.3 des Nationalen Anti-Doping-Codes (Weigerung oder Unterlassen, sich einer Probenahme zu unterziehen) verstoßen zu haben, weist der 25-Jährige die Vorwürfe zurück und beteuert seine Unschuld.
Trotz des laufenden Disziplinarverfahrens hatte Ansah zuletzt bei der EM teilgenommen. Über die 100 m gewann der deutsche Rekordhalter zunächst Bronze, drei Tage später stürmte er über 200 m zu Gold. Auch vom Ausgang des Prozesses vor dem Sportschiedsgericht wird abhängen, ob Ansah seine Medaillen behalten darf. Theoretisch könnte sich der Fall noch über Jahre hinziehen, in letzter Instanz wäre der internationale Sportgerichtshof CAS zuständig.
P.Santos--AMWN