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Datenschutzbeauftragte setzt auf Vereinbarkeit von Nutzungs- und Schutzbedürfnissen
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider sieht es als eine Kernaufgabe ihres Amtes an, den Notwendigkeiten der Datennutzbarkeit und des Datenschutzes gleichermaßen gerecht zu werden. Beide "schließen einander nicht aus", erklärte sie am Donnerstag in Berlin anlässlich der Vorstellung ihres Tätigkeitsberichts. Kritik übte Specht-Riemenschneider an Plänen von Union und SPD, die Aufsicht über Nachrichtendienste ihrer Kontrollaufgabe zu entziehen.
Die Datenschutzbeauftragte hatte ihr Amt im September 2024 angetreten. Insofern handelt es sich um ihren ersten Tätigkeitsbericht, der teilweise noch die Amtszeit ihres Vorgängers Ulrich Kelber betrifft. "Meine Amtszeit ist eine Einladung zum Dialog an jeden, der Datenschutzrecht einhalten will", betonte Specht-Riemenschneider anlässlich der Vorlage des Berichts. Das gelte auch für die Informationsfreiheit, die sie stärken wolle. Der Tätigkeitsbericht wird im Laufe des Tages an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) übergeben.
Deutliche Erfolge sieht die Beauftragte beim Thema Digitalisierung des Gesundheitswesens. Beim anstehenden bundesweiten Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) stehe sie für Transparenz und Wahlfreiheit: "Mein Ziel ist, dass niemand die ePA nutzt oder nicht nutzt, nur weil er oder sie sich nicht ausreichend gut informiert fühlt", hob sie hervor. Dafür habe sie bereits erreichen können, dass Versicherte ihren Widerspruch über sämtliche Kommunikationskanäle einreichen können.
Als weiteren bisherigen Schwerpunkt ihrer Arbeit nannte Specht-Riemenschneider, die Verabschiedung der EU-Verordnung zu Künstlicher Intelligenz (KI) konstruktiv zu begleiten. Nun müsse diese im Zusammenspiel mit dem Datenschutzrecht umgesetzt werden. "Ich will grundrechtskonformes KI-Training und -Entwicklung in Europa ermöglichen", kündigte sie an. Sie wies darauf hin, dass auch "eine KI, die rechtswidrig mit Daten trainiert wurde, unter bestimmten Voraussetzungen rechtskonform genutzt werden kann".
Zu einem möglichen Verlust der Kontrollrechte mit Bezug auf die Nachrichtendienste erklärte Specht Riemenschneider: "Mit einem Entzug der Aufsichtskompetenz würde eine sehr effektive und über Jahre erprobte Aufsicht ausgehebelt." Kelber hatte gegen Ende seiner Amtszeit den Bundesnachrichtendienst (BND) auf Einsichtnahme in Unterlagen verklagt.
Mit Blick auf die insbesondere nach dem Anschlag von Solingen im vergangenen August beschlossenen neuen Sicherheitsgesetze bekräftigte die Beauftragte ihre Kritik. Sie mahnte die Einhaltung des Gebots der Verhältnismäßigkeit sowie strengere Festlegungen für automatisierte Datenanalysen an.
Die Zahl der bei der Datenschutzbeauftragten eingereichten Beschwerden hat im vergangenen Jahr dem Tätigkeitsbericht zufolge deutlich zugenommen. Sie wurde für 2024 mit 8670 angegeben - im Jahr zuvor waren es 7782. Kontrollen sowie Beratungs- und Informationsbesuche bei beaufsichtigten Stellen konnten demnach "auf einem gleichbleibend hohen Niveau realisiert, das Beratungsangebot ausgebaut werden".
Das Amt der Bundesdatenschutzbeauftragten ist eine eigenständige oberste Bundesbehörde. Sie untersteht nicht der Rechtsaufsicht der Bundesregierung oder eines Ministeriums.
D.Sawyer--AMWN