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Nach Verfassungsschutz-Bewertung: Länder wollen AfD-Staatsbedienstete prüfen
Nach der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz gibt es Überlegungen zur Überprüfung von Parteimitgliedern im Staatsdienst. Als erste Bundesländer wollen Hessen und Bayern entsprechende Überprüfungen anstrengen, wie deren Innenminister der "Bild"-Zeitung sagten. Auch der CDU-Sicherheitspolitiker Roderich Kiesewetter sprach sich im Zweifel für Entlassungen aus. Die Neubewertung der AfD soll auch Thema bei der nächsten Innenministerkonferenz sein.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte am Freitag nach einer jahrelangen Prüfung eine Neubewertung der AfD vorgelegt und stuft nun die gesamte Partei als "gesichert rechtsextremistisch" ein. Grund dafür sei eine "die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei". Die AfD will sich dagegen juristisch zur Wehr setzen.
Es werde nun geprüft, inwieweit diese Einstufung "Auswirkungen auf AfD-Mitglieder und Funktionäre im öffentlichen Dienst hat", sagte Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) der "Bild". "Unsere Mitarbeiter in Polizei und Verwaltung müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten."
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) äußerte sich ähnlich. "Wir müssen auch prüfen, welche Konsequenzen diese Einstufung für die Tätigkeit von AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst haben muss", sagte er der "Bild".
Kiesewetter forderte im "Handelsblatt" ebenfalls ein entschlossenes Vorgehen gegen AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst. Der Verfassungsschutz sei das Frühwarnsystem für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. "Deshalb könnte und sollte die Hochstufung der Partei Auswirkungen auf Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben, denn eine Mitgliedschaft in der AfD ist damit nicht vereinbar."
Staatsbedienstete müssten die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Gesellschaft schützen und nicht zur Aushöhlung der Demokratie beitragen, fuhr Kiesewetter fort. "Im Einzelfall müsste deshalb eine Entlassung aus dem Dienst erfolgen."
Die Einstufung der gesamten AfD als gesichert rechtsextremistisch soll auch Thema bei der nächsten Innenministerkonferenz sein, wie von dem derzeitigen Vorsitzenden, dem Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD), bekanntgegeben wurde. "Als Vorsitzender der Innenministerkonferenz wird Herr Senator Mäurer sicherstellen, dass die Thematik Gegenstand auf der Innenministerkonferenz im Juni in Bremerhaven sein wird", sagte eine Sprecherin den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND). Dazu soll demnach auch ein Vertreter des Verfassungsschutzes eingeladen werden.
Die AfD legte unterdessen mit ihrer harschen Kritik an der Einschätzung des Verfassungsschutzes nach und bemängelte vor allem, dass ihr das dazugehörige 1100 Seiten starke Gutachten nicht bekannt und nicht öffentlich zugänglich sei. Es sei "demokratiezersetzend", dass diese Behauptung aufgestellt worden sei, "ohne Beweise und Belege vorzulegen", sagte Ko-Chef Tino Chrupalla dem Sender Welt TV. Dabei zog er Parallelen zum Unrecht in der DDR.
AfD-Fraktionsvize Beatrix von Storch bezeichnete es ebenfalls als "rechtsstaatsunwürdig", dass die AfD kein Dokument zu der Einstufung vorliegen habe. Zudem kritisierte sie in den ARD-"Tagesthemen" am Freitagabend den Zeitpunkt der Veröffentlichung als "befremdlich" und bezog sich damit auf den anstehenden Regierungswechsel und das Ende der Amtszeit von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).
Rückendeckung erhielt die AfD aus den USA: Außenminister Marco Rubio schrieb auf X, Deutschland habe seinem Geheimdienst "gerade neue Befugnisse zur Überwachung der Opposition erteilt". Das sei keine Demokratie – "das ist verkappte Tyrannei", fuhr er fort. Der wahre Extremismus liege nicht bei der "beliebten AfD", die bei der Bundestagswahl im Februar zweitstärkste Kraft geworden sei, "sondern in der tödlichen Einwanderungspolitik" Deutschlands.
Das Auswärtige Amt hielt auf X dagegen: "Das ist Demokratie." Die Entscheidung des Verfassungsschutzes sei "das Ergebnis einer gründlichen und unabhängigen Untersuchung zum Schutz unserer Verfassung und der Rechtsstaatlichkeit". Das letzte Wort hätten unabhängige Gerichte.
Th.Berger--AMWN