
-
Durchsuchungen bei mutmaßlichen Rechtsradikalen: Verdacht des Waffenbesitzes
-
Rubio: Trump plant für kommende Woche Treffen mit Selenskyj
-
Trump will 15-Milliarden-Dollar-Klage gegen "New York Times" einreichen
-
Niedersachsen: Mann schwimmt Auto in Hafenbecken hinterher und ertrinkt
-
Klüssendorf wirbt für Umbau des Sozialstaats - Gegen pauschale Leistungskürzungen
-
Deutsche Post dringt auf "nennenswerte" Erhöhung des Briefportos
-
Heftige Angriffe auf die Stadt Gaza: Israels Armee geht mit "eiserner Faust" gegen Hamas vor
-
Könnte "sofort losgehen": Terzic will zurück an die Seitenlinie
-
Football: Kein Sieg zum Geburtstag für Pete Carroll
-
NFL: Erneute Niederlage für Johnson und die Texans
-
Basketballer wollen Jugend inspirieren: "Auch unser Ziel"
-
TTBL-Gipfel: Duda und Co. gucken "nicht auf Tabellenführung"
-
Duplantis: Weltrekord als Entschädigung für Geisterspiele
-
Die Sport-Höhepunkte am Dienstag, 16. September
-
Niedrigere US-Zölle auf japanische Autos treten Dienstag in Kraft
-
Polens Präsident Nawrocki reist erstmals seit Amtsantritt nach Deutschland
-
UN-Menschenrechtsrat berät über israelischen Angriff in Doha
-
Tarifverhandlungen für Beschäftigte in der Stahlindustrie starten
-
Urteil in Prozess um tödlichen Messerangriff auf Polizist in Mannheim erwartet
-
Bundestag beginnt Schlussdebatte über Bundeshaushalt 2025
-
Arabische und muslimische Staaten fordern "Überprüfung" von Beziehungen zu Israel
-
Nach Kirk-Attentat: US-Regierung will "heimische Terrorbewegung" zerschlagen
-
US-Militärvertreter als Beobachter bei Manöver von Belarus und Russland
-
Tiktok: Trump sieht mit China möglichen "Deal"
-
Sinan Selen wird neuer Verfassungsschutzpräsident
-
Mehr als 100 Jahre nach Sinken: Erste Objekte von "Titanic"-Schwesterschiff geborgen
-
Nach Vuelta-Abbruch: UCI kritisiert spanische Regierung
-
England: Haftstrafen für Adlige und Partner wegen fahrlässiger Tötung ihres Babys
-
Medien: Gladbach stellt Seoane frei
-
Steinmeier empfängt nach Eklat israelischen Dirigenten Shani
-
Katar: Israel wollte mit Angriff in Doha Gaza-Verhandlungen torpedieren
-
Attentat auf Trump-Vertrauten Kirk: Verdacht gegen Tyler R. laut FBI erhärtet
-
Finanzgericht: Verlust durch Schockanruf ist keine außergewöhnliche Belastung
-
WTO-Abkommen gegen Überfischung in Kraft getreten
-
Erster Prozess gegen britischen Ex-Soldaten wegen "Bloody Sunday" von 1972
-
Mit Weltrekord: Überflieger Duplantis macht Titel-Hattrick klar
-
Grüne dringen auf Klausur auf finanzielle Entlastung für Kommunen
-
Trump deutet Einigung mit China über Tiktok an - Telefonat mit Xi
-
Bekannt aus "Der Tinder-Schwindler": Israelischer Betrüger in Georgien festgenommen
-
Verteidigung plädiert in Fall von Linksextremistin Hanna S. auf Freispruch
-
Rubio sichert Israel die "unerschütterliche Unterstützung" der USA zu
-
Miersch nach NRW-Kommunalwahl: "Lehnen uns nicht zurück"
-
Adlige und Vergewaltiger in England wegen Todes ihrer neugeborenen Tochter vor Gericht
-
Ungewöhnliche Post für Bundespolizei: Kinderballon fliegt von Oberhausen bis Hamburg
-
Bundesregierung: Treffen zu Afghanistan-Abschiebungen keine Anerkennung der Taliban
-
Bericht: Mehr als 1200 Ukrainer von russischen Streubomben getroffen
-
Berichte über zeitnahe Bergung Dahlmeiers "unzutreffend"
-
Bochum trennt sich von Hecking und Dufner
-
Umstrittener Kampfsportler McGregor zieht Präsidentschaftskandidatur in Irland zurück
-
Ministerin Reiche: Weniger Subventionen für Erneuerbare - dafür mehr CCS

Kruzifix in bayerischem Gymnasium: Klage zweier Schülerinnen erfolgreich
Zwei junge Frauen aus Bayern sind erfolgreich gegen das Kruzifix im Eingangsbereich ihres früheren Gymnasiums vorgegangen. Die Weigerung der staatlichen Schule, das Kreuz zu Schulzeiten der Klägerinnen zu entfernen, war nach einem Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in München rechtswidrig, wie dieser am Mittwoch mitteilte. Die Glaubensfreiheit der Schülerinnen sei verletzt worden.
Es ging um ein anderthalb Meter hohes und einen halben Meter breites Holzkreuz mit der Figur des gekreuzigten Christus, das an einem Stützpfeiler neben der Haupttreppe hing. Die Klägerinnen haben inzwischen das Abitur. Als sie noch zur Schule gingen, beantragten sie, das Kreuz abzunehmen.
Die Schule weigerte sich aber. Daraufhin klagten die Schülerinnen vor dem Münchner Verwaltungsgericht, wo sie keinen Erfolg hatten. Der Verwaltungsgerichtshof gab ihnen in nächster Instanz nun allerdings Recht. Er stellte fest, dass die Schule verpflichtet gewesen wäre, das Kruzifix zu entfernen.
Dabei bezog er sich auf den sogenannten Kruzifixbeschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe aus dem Jahr 1995. Das Verfassungsgericht entschied damals, dass Kruzifixe in Klassenräumen staatlicher Schulen nicht verpflichtend sein dürfen.
Die Karlsruher Entscheidung sorgte für Empörung im Freistaat. Schließlich wurde das bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz umgeschrieben. In Grundschulen soll demnach ein Kreuz in den Klassenzimmern angebracht werden. Wenn Eltern aber aus Glaubens- oder Weltanschauungsgründen widersprechen, soll die Schulleitung eine Regelung für den Einzelfall treffen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte diese Regelung im Jahr 1999. Es betonte dabei, dass ein Kruzifix entfernt werden müsse, wenn es zu keiner Einigung komme.
Für Gymnasien sieht das bayerische Gesetz keine Regelung zu Kreuzen oder Kruzifixen vor. Da die Schülerinnen wegen der Schulpflicht zwangsweise immer wieder mit dem großen Kruzifix am Eingang konfrontiert wurden, sah der Verwaltungsgerichtshof in dem aktuellen Streit die grundgesetzlich garantierte Glaubensfreiheit verletzt.
Das Kruzifix sei an einer sehr exponierten Stelle angebracht und zeichne sich durch eine figurenhaften Darstellung des Leichnams Jesu aus, führte der Gerichtshof aus.
Keinen Erfolg hatte ein anderer Teil die Klage, in dem es um Alternativen zu Gottesdiensten ging. Der Schulleiter hatte angeordnet, dass diejenigen Schülerinnen und Schüler, die den dreimal im Jahr stattfindenden Schulgottesdienst nicht besuchten, an einem alternativen Unterricht teilnehmen mussten.
In diesem ging es unter anderem um Themen aus dem Fach Ethik. Darin sah das Gericht kein Problem. Der Besuch von Schulgottesdiensten könne nicht vorgeschrieben werden, erklärte es. Es bestehe aber kein Anspruch darauf, für diese Zeit vom Unterricht befreit zu werden. Der Alternativunterricht stelle die Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler sicher.
Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Dagegen kann aber noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.
Das Bundesverwaltungsgericht urteilte Ende 2023 auch über den bayerischen Kreuzerlass und erlaubte diese seit 2018 bestehende Verwaltungsvorschrift. Demnach soll in allen Dienstgebäuden des Freistaats gut sichtbar ein Kreuz hängen.
Ch.Havering--AMWN