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Zu Beratung im Bundestag: Lauterbach verteidigt Legalisierung von Cannabis
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat die geplante Legalisierung von Cannabis gegen Kritik aus der Opposition verteidigt. "Wenn Cannabis, dann sicher und ohne Dealer", schrieb er am Mittwoch auf X (vormals Twitter). Am frühen Abend sollte Lauterbachs Gesetzentwurf zum ersten Mal im Bundestag beraten werden. Union und AfD sind gegen die Legalisierung, der Deutsche Anwaltsverein begrüßt sie hingegen. Der Richterbund hofft auf eine "grundlegende" Überarbeitung des Entwurfs.
Die Unionsfraktion kritisiert die Cannabis-Freigabe und begründet dies unter anderem mit schweren gesundheitlichen Folgen für junge Menschen bis 25 Jahren. Diese seien besonders gefährdet, weil die Entwicklung ihres Gehirns noch nicht abgeschlossen ist, erneuerte die Fraktion am Mittwoch ihre Kritik auf X. "Deshalb sprechen wir uns gegen die Legalisierung aus, die die Ampel heute auf den Weg bringen will."
Der Konsum "bis zu 25" nehme seit Jahren zu, erwiderte Lauterbach ebenfalls auf X. Gleichzeitig steigen Drogenkriminalität und toxische THC-Konzentrationen, zudem gebe es mehr Beimengungen. "Sollen wir auch hier, wie bei anderen Themen, das Problem beklagen und nichts tun", fragte der SPD-Politiker.
Im Deutschlandfunk hatte er zuvor die geplante Teillegalisierung der Droge damit verteidigt, dass das Thema so "aus der Tabuzone" herausgeholt werde. Das neue Gesetz ermögliche eine bessere Kontrolle des Schwarzmarkts und verhindere, dass giftige Stoffe beigemischt würden. Durch eine Aufklärungskampagne bei Kindern, Jugendlichen, Eltern und Lehrern werde herausgestellt, wie gefährlich Cannabis für das wachsende Gehirn sei. "Wenn wir nicht darüber sprechen, wird es nicht weggehen", sagte der Minister zum Cannabis-Konsum Heranwachsender.
Der Gesetzentwurf der Ampelregierung sieht vor, den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis ab dem Alter von 18 Jahren straffrei zu stellen. Der Bezug soll über nicht kommerzielle Vereine in begrenztem Umfang ermöglicht werden. Im Eigenanbau sollen bis zu drei Pflanzen erlaubt sein. Für Jugendliche unter 18 Jahren soll der Besitz und Konsum von Cannabis jedoch verboten bleiben.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die geplante Entkriminalisierung des Konsums von Cannabis - hofft allerdings auf noch weitergehende Pläne. "Von einer 'Legalisierung' könne mit Blick auf die Inhalte des Gesetzes kaum gesprochen werden", erklärte Martin Rubbert vom DAV. Der Gesetzentwurf erkenne zwar, "dass das Strafrecht als schärfstes Schwert des Rechtsstaats nur als letztes Mittel zum Einsatz kommen darf". Der Anwaltverein hoffe jedoch auf eine "umfassendere" Entkriminalisierung des Cannabis-Konsums: "Die Pläne der Koalition können auf dem Weg dahin nur eine Übergangslösung sein", betonte Rubbert.
Der Deutsche Richterbund (DRB) nannte den Gesetzentwurf "verunglückt". Dieser sei "durch kosmetische Detailkorrekturen kaum zu retten", erklärte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. Es sei auf eine "grundlegende" Überarbeitung im Parlament zu hoffen. Insbesondere würden Justiz und Aufsichtsbehörden durch die Gesetzespläne nicht spürbar entlastet, sondern zusätzlich belastet. Rebehn kritisierte unter anderem einen hohen Kontrollaufwand und zahlreiche neue Streitfragen.
Die AfD-Fraktion lehnte die Freigabe "zu Genusszwecken" ab. Ihr gesundheitspolitischer Sprecher, Martin Sichert, kritisierte zu hohe Hürden beim Einsatz zu gesundheitlichen Zwecken. "Ja zu Medizinalcannabis für Patienten, Nein zur Cannabis-Legalisierung als Kiffer-Genussdroge."
P.Silva--AMWN