-
Tennis: Williams erhält Wildcard für Auckland
-
Trotz Draisaitls Treffer: Edmonton verliert im Penalty-Schießen
-
Trotz Draisaitls Treffers: Edmonton verliert im Penalty-Schießen
-
US-Haushaltssperre wird zur längsten in der Geschichte des Landes
-
NBA: Niederlage für Wagner und Orlando
-
"Ausdruck von Qualität": Bayern schwärmen von Coup bei PSG
-
BVB mit zwei Gesichtern: "In Champions League mehr Räume"
-
Urteil in Aachener Prozess um Mordserie von Pfleger auf Palliativstation erwartet
-
Regierung findet sich Mittwoch zu "Entlastungskabinett" zusammen
-
Bundestag: Wildberger und Prien stellen sich Fragen der Abgeordneten
-
Trump-Gegner Mamdani wird New Yorker Bürgermeister - Demokraten gewinnen Gouverneurswahlen
-
Prognosen: Demokraten gewinnen Gouverneurswahl in US-Bundesstaat Virginia
-
Trump nominiert Musk-Vertrauten Isaacman erneut als Nasa-Chef
-
Frachtflugzeug in Louisville im US-Bundesstaat Kentucky abgestürzt
-
Wahl in New York: Trump-Gegner Mamdani könnte Bürgermeister werden
-
Díaz trifft doppelt und fliegt: Zehn Bayern schlagen PSG
-
BKA meldet Razzien und Festnahmen bei Vorgehen gegen Geldwäsche-Netzwerke
-
Haushaltssperre in den USA: Verkehrsminister warnt vor Chaos durch Luftraumsperrungen
-
Niederlande: Wahlsieger Jetten ernennt Unterhändler für Auslotung von Koalitionen
-
Ohne eigene Fans: Frankfurt erkämpft Punkt in Neapel
-
"Sehr schwierige" Verhandlungen: EU-Umweltminister ringen vor COP30 um Klimaziele
-
Franzosen Cécile Kohler und Jacques Paris nach gut drei Jahren aus iranischer Haft freigekommen
-
Bühl überragt: Bayern mit lockerem Derby-Sieg
-
US-Verkehrsminister: Shutdown könnte nächste Woche zu Flug-Chaos führen
-
Zunehmende Goldimporte aus Bürgerkriegsland Sudan deuten auf Verwicklung der Emirate hin
-
Lula: Genug geredet - nun werden Taten im Kampf gegen die Klimakrise gebraucht
-
Nach Messerangriff: SPD-Politikerin Stalzer als Bürgermeisterin in Herdecke vereidigt
-
Trotz Blitzstarts: U17 spielt zum WM-Auftakt nur remis
-
Einflussreicher "Falke": Früherer US-Vizepräsident Cheney mit 84 Jahren gestorben
-
Studie: Europa könnte in Kriegsfall Schwierigkeiten bei Mobilisierung haben
-
Deutscher Schaustellerbund: Keine massenhafte Absage von Weihnachtsmärkten
-
Bericht: Bundesregierung bietet Afghanen Geld für Verzicht auf Einreise
-
"Battle of the Sexes": Sabalenka spielt gegen Kyrgios
-
Arbeiter in Baden-Württemberg von tonnenschwerer Maschine getroffen und getötet
-
Bayern: Polizei findet mehr als 300 Waffen in Haus von Verstorbenem
-
EU-Umweltminister ringen vor COP30 um Klimaziele
-
Sex bei Tempo 140 auf Autobahn: Polizei stoppt Pärchen in Nordrhein-Westfalen
-
Swissaid: Zunehmende Goldimporte aus Bürgerkriegsland Sudan deuten auf Verwicklung der Emirate hin
-
Regierung plant für 2026 Erhöhung der Ukraine-Hilfen um drei Milliarden Euro
-
Stadt prüft nach Verschwinden der Münchner Eisbachwelle Anpassung von Pegeln
-
Arbeitsunfall in Baden-Württemberg: 27-Jähriger gerät unter Müllwagen und stirbt
-
Lovescamming-Betrug: 80-jähriger Bayer will Liebschaft in Kirgistan aufspüren
-
EU-Kommission: Mitgliedstaaten müssen Beitritt der Ukraine weiter forcieren
-
Sieben Tote im Ärmelkanal: Prozess gegen Schleuser in Paris begonnen
-
Schleswig-Holstein: Innenministerin und Landwirtschaftsminister verkünden Rückzug
-
BVB: Schlotterbeck wohl fit für Duell mit Haaland
-
Linken-Fraktion fordert Handeln gegen Mietwucher in Deutschland
-
"Stolzer Moment": David Beckham von Charles III. zum Ritter geschlagen
-
Merz will Abschiebungen nach Syrien - Kritik der Opposition
-
Frau in Gelsenkirchen vor Wohnhaus getötet: 27-Jähriger festgenommen
Frankreichs Kabinett berät über umstrittenes Sterbehilfe-Gesetz
Der von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron angekündigte Gesetzentwurf zur Sterbehilfe wird am Mittwochnachmittag im Kabinett beraten. Aktive Sterbehilfe soll demnach unter strengen Auflagen erlaubt werden. Die Ausdrücke "Sterbehilfe" und "assistierter Suizid" kommen in dem Text nicht vor. Pflegeverbände und die französische Bischofskonferenz kritisieren das Vorhaben scharf, das Macrons bedeutendste gesellschaftliche Reform seiner zweiten Amtszeit werden könnte.
Der Text soll Ende Mai in der Nationalversammlung debattiert werden. Mit einer Verabschiedung wird nicht vor 2025 gerechnet. Unheilbar kranke Erwachsene, deren Leid im Endstadium der Krankheit nicht mehr gelindert werden kann, sollen künftig "um Hilfe beim Sterben bitten können", so formulierte Macron es, als er im März die groben Linien des Gesetzes vorstellte.
Eine weitere Voraussetzung soll demnach die volle Urteilsfähigkeit des Betroffenen sein: Minderjährige und Patienten mit psychischen Erkrankungen oder etwa Alzheimer sollen keine Sterbehilfe in Anspruch nehmen können.
Ein Arzt soll nach Beratung mit weiteren Experten entscheiden, ob alle Auflagen erfüllt sind. In diesem Fall kann er dem Sterbewilligen ein zum Tod führendes Medikament verordnen. Dies kann der Patient in Anwesenheit eines Arztes selber einnehmen. Falls er körperlich dazu nicht in der Lage ist, kann ihm eine Arzt oder eine ihm nahestehende Person dabei helfen.
Die Bischofskonferenz, die das Vorhaben bereits scharf kritisiert hatte, ernannte vier Bischöfe, die die Position der katholischen Kirche zum dem Thema in der öffentlichen Debatte vertreten sollen. "Manche ältere Menschen haben solche Angst, anderen zur Last zu fallen, dass sie sich am Ende sagen könnten: Das ist vielleicht die Lösung", sagte Bischof Emmanuel Gobilliard.
Auch Pflegeverbände äußerten sich kritisch. Die Vorstellungen des Präsidenten seien "weit von den Bedürfnissen der Patienten und dem Alltag des Pflegepersonals entfernt", betonten mehrere Pflegeverbände. Sie fordern die Verbesserung der Palliativmedizin, die unheilbar Kranke in der Endphase begleitet und versucht, ihre Schmerzen zu lindern.
In Frankreich haben viele Patienten keinen Zugang zu Palliativmedizin. Nach Angaben des Verbands für Palliativpflege sterben täglich in Frankreich 500 Menschen, die keinen Zugang zu Palliativmedizin haben, obwohl sie dies bräuchten. Das neue Gesetz sieht vor, das jährliche Budget für Palliativmedizin innerhalb von zehn Jahren von derzeit 1,6 Milliarden Euro auf 2,7 Milliarden Euro zu erhöhen.
Macron sprach von einem "Gesetz der Brüderlichkeit". "Es ermöglicht die Wahl des geringeren Übels, wenn der Tod schon da ist", fügte er hinzu.
In Frankreich ist aktive Sterbehilfe bisher verboten. In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurden die gesetzlichen Regelungen mehrfach überarbeitet. Seit 2002 haben Patienten das Recht, eine Behandlung abzulehnen. 2005 wurde festgelegt, dass Ärzte einen unheilbar kranken Patienten sterben lassen dürfen, indem sie auf Wunsch des Kranken eine lebensverlängernde Behandlung einstellen.
Dieses Gesetz wurde 2016 zuletzt ergänzt. Seitdem dürfen Ärzte unheilbar Kranken im Endstadium stark schmerzlindernde Medikamente verabreichen, welche das Sterben beschleunigen können. Ein Gesetzesvorschlag, der aktive Sterbehilfe ermöglichen sollte, wurde zuletzt 2021 abgelehnt.
Th.Berger--AMWN