
-
Irans Präsident bei UN-Generaldebatte: Teheran strebt nicht nach Atombombe
-
Augsburg mehrere Wochen ohne Kapitän Gouweleeuw
-
Deutsch-französische Zusammenarbeit bei FCAS-Kampfjet droht zu scheitern
-
Para: Topf schwimmt zu WM-Silber
-
Schwarmbeben um Ferieninsel Santorini durch Bewegung von Magma ausgelöst
-
Prozess um Türkei-Spionage in Düsseldorf gegen Zahlung von 5000 Euro eingestellt
-
Selenskyj ruft Weltgemeinschaft zu Druck auf Russland auf
-
USA stellen Argentinien Finanzhilfe in Aussicht - Milei dankt für Vertrauen
-
Verwaltungsgericht kippt Messerverbot gegen 18-jährigen Wuppertaler
-
Nach Brand in Pinneberg: Leiche als vermisste Neunjährige identifiziert
-
Frankreichs Gewerkschaften kündigen neue Proteste am 2. Oktober an
-
Norbert Lammert gibt Vorsitz der Konrad-Adenauer-Stiftung ab
-
Belgisches Löwen wird eine von drei europäischen Kulturhauptstädten 2030
-
Baggerfahrer in Bayern bei Brückenabriss von Pfeiler erschlagen
-
Neue Runde in Verfahren um Unfallrente für "Wetten, dass..?"-Kandidat Samuel Koch
-
Londons Bürgermeister wirft Trump Rassismus und Islamfeindlichkeit vor
-
Falsche Polizisten fordern 50.000 Euro: Leerer Handyakku bewahrt Mann vor Betrug
-
38-Jähriger in Chemnitz soll Ehefrau getötet haben - Verdächtiger festgenommen
-
KI für die deutsche Verwaltung: SAP arbeitet mit OpenAI zusammen
-
Flug mit 28 Afghanen in Hannover gelandet - Betroffene mussten Aufnahme einklagen
-
Pistorius: Wehrpflicht "nicht auf Knopfdruck und nicht im Alleingang"
-
EU erwägt Zölle auf russische Ölimporte
-
Super-Taifun "Ragasa": Mindestens 17 Tote in Taiwan - Schäden auch in Hongkong und Südchina
-
Verbraucherschützer fordern Verkaufsstopp für Perrier- Mineralwasser
-
Großvater ertrinkt bei Bergungsversuch für Spielzeugboot in Starnberger See
-
Unbekannte beschädigen Hochspannungskabel an Bahnlinie in Rheinland-Pfalz
-
Malawis Staatschef Chakwera räumt Niederlage bei Präsidentschaftswahl ein
-
50-Jähriger tötet Vater in Wohnung in Berlin
-
Stromnetze: Investoren steigen mit Milliarden bei Tennet Deutschland ein
-
Moskau widerspricht Trump: Ukraine kann keine Gebiete zurückerobern - Kein "Papiertiger"
-
Bundesregierung hofft nach Trump-Äußerungen auf verschärften Kurs gegen Russland
-
Tod von Zweijähriger in Halle: Fall wird neu aufgerollt
-
Großrazzia gegen Bande wegen Betrugs mit angeblichen sexuellen Leistungen
-
Wadephul unzufrieden mit Etatentwurf - mehr Mittel für Hilfe gefordert
-
Flugstörungen durch Cyberattacke: Polizei nimmt Mann in Großbritannien fest
-
Jugendlicher soll in Heidelberg auf Spritztour mit Auto Unfall verursacht haben
-
Dänische Regierungschefin entschuldigt sich in Grönland bei Opfern von Zwangsverhütung
-
Ex-FIFA-Vizepräsident Warner wird nicht an die USA ausgeliefert
-
Urteil zu Polizistenmord von Mannheim rechtskräftig - keine Revision
-
RKI: Ein Drittel der Menschen konsumiert Alkohol in gesundheitsschädlichen Mengen
-
Bundessozialgericht: Kaffeeholen in Betrieb nur in Ausnahmefällen unfallversichert
-
Merz stimmt auf "Unausweichlichkeit von Veränderungen" ein - Debatte im Bundestag
-
Super-Taifun "Ragasa": Mindestens 14 Tote in Taiwan - Schäden auch in Hongkong und Südchina
-
Mann aus Eifersucht getötet: 34-Jähriger in Sachsen in Untersuchungshaft
-
500 Euro monatlicher Gewinn aus Untermiete: Berliner Wohnungsstreit beschäftigt BGH
-
Zwölf Jahre nach tödlichem Kranumsturz in Hessen: Baubeteiligte und Eigentümer haften
-
BER erwartet nach Cyberattacke weitere Beeinträchtigung des Flugbetriebs
-
Nach Monaten der Verbesserung: Stimmung von Unternehmen im September verschlechtert
-
Haßelmann wirft Merz "Rückwärtsgang" in der Energie- und Wirtschaftspolitik vor
-
Klimaexperten erwarten noch größere Belastung durch Hitze und Trockenheit

Urteil in Stuttgart: Lebenslange Haft für Mann wegen Kriegsverbrechen in Syrien
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einen 33-jährigen Syrer wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im syrischen Bürgerkrieg zu lebenslanger Haft verurteilt. Der heute 33-Jährige schloss sich nach Gerichtsangaben vom Dienstag 2011 als Anführer einer bewaffneten schiitischen Miliz der Hisbollah an, die im syrischen Bürgerkrieg auf der Seite der Staatsführung von Machthaber Baschar al-Assad kämpfte.
Hintergrund der vorgeworfenen Taten war die gewaltsame Zerschlagung von Protesten in Syrien durch die syrischen Sicherheitsbehörden ab April 2011. Nach der Anordnung der Regierung unter Assad, die Protestbewegung gewaltsam im Keim zu ersticken, wurden tausende Menschen festgenommen, gefoltert und teilweise getötet.
Nach den Urteilsfeststellungen schloss sich der Angeklagte in Syrien kurz nach Beginn der Unruhen 2011 in seiner Heimatstadt Busra Al Sham, einer Kleinstadt im Süden von Syrien, einer örtlichen schiitischen Miliz an, die von der Hisbollah unterstützt wurde.
Ziele der von ihm geführten Miliz waren laut den Feststellungen die Einschüchterung und Vertreibung der sunnitischen Bevölkerung in der von der Assad-Regierung kontrollierten Stadt. Um das zu erreichen, terrorisierte die Miliz die sunnitische Bevölkerung mit brutalen Misshandlungen bis hin zu Tötungen.
Der Angeklagte überfiel demnach im August 2012 mit weiteren Kämpfern seiner Miliz eine sunnitische Familie in deren Haus. Eines der Opfer, ein 21-jähriger unbewaffneter Student, wurde von einem der Milizionäre während des Angriffs erschossen. Anschließend plünderte und zerstörte die Miliz das Haus.
Bei einer weiteren Tat nahm der Angeklagte im April 2013 einen damals 27-jährigen Sunniten fest und übergab ihn mit zwei weiteren, auf der Straße festgenommenen jungen Männern dem Militärgeheimdienst. Die drei Männer wurden während der einstündigen Fahrt in ein Gefängnis von dem Angeklagten und den Milizionären mit Kalaschnikows geschlagen und nach Übergabe an die Geheimdienstmitarbeiter durch diese gefoltert.
Sie blieben unter katastrophalen Bedingungen in verschiedenen Haftanstalten inhaftiert. Der 27-Jährige gelangte erst nach 46 Tagen wieder in Freiheit.
Der Angeklagte und seine Milizionäre trieben im Jahr 2014 bei einem weiteren Übergriff einen 40-jährigen sunnitischen Warenhändler mit seiner Familie in einen Innenhof, durchsuchten sein Haus und stahlen Geld und Gold. Der 41-Jährige wurde festgenommen und nach 24 Stunden Folter gehunfähig auf die Straße geworfen.
Nach den Urteilsfeststellungen führte der Angeklagte jedenfalls bei den Taten im April 2013 und im Jahr 2014 die aus fünf bis acht Milizionäre bestehende Gruppe an.
Das Urteil fiel am Dienstag nach 42 Prozesstagen. Während des seit Mitte Oktober laufenden Verfahrens wurden 30 überwiegend aus Syrien stammende Zeugen vernommen, die aus zahlreichen Ländern anreisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch angefochten werden.
D.Kaufman--AMWN